Erstellt am 17.01.2006 um 11:59 Uhr von Homeland25
Lt. der Wahlordnung § 2, 5 zum BetrVG muss der Wahlvorstand dafür sorgen, dass die ausländischen Mitarbeiter in geeigneter Weise unterrichtet werden! Also evtl. mit Dolmetscher arbeiter. Kosten trägt AG.
Erstellt am 17.01.2006 um 14:49 Uhr von Fayence
Hallo RPU,
als .pdf Datei herunterladen kannst Du Wahlunterlagen auf der DGB-Seite in folgenden Sprachen: Englisch, französisch, griechisch, spanisch, italienisch, portugiesisch, polnisch, russisch, kroatisch, serbisch, slowakisch, slowenisch, tschechisch.
http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abiszdb/abisz_search?kwd=Betriebsratswahl&showsingle=1