Erstellt am 18.01.2022 um 21:24 Uhr von BadBones
Per Post würde ich sagen.
Erstellt am 20.02.2022 um 20:01 Uhr von Maikell
Wie verhält es sich mit der dsgvo ?
Wahlausschreiben ok, aber die Wählerliste? Die ist ja ein komplettes Belegschaftsverzeichnis der Firma.
Darf ich die auch mitschicken?
Erstellt am 21.02.2022 um 00:23 Uhr von celestro
"Darf ich die auch mitschicken?"
Nein! Wer im Wahlvorstand ist, sollte das aber auch wissen. Es steht doch in der WO / im BetrVG drin, was geschickt wird und was nicht.