Erstellt am 19.11.2006 um 15:44 Uhr von Lotte
bussi,
frage mich, was für Internas des Wahlvorstands so brisant sind, dass sie dem AG nützen würden (ganz davon abgesehen, dass die Weitergabe an sich nicht gerade von der BR Tauglichkeit des Kollegen zeugt)?
Denn das, was Ihr letztendlich beschließt etc. wird doch sowieso veröffentlicht, wie z.B. Wählerliste, Wahlausschreiben, Kandidaten...
Erstellt am 19.11.2006 um 16:08 Uhr von Fayence
Lotte,
ich muss mich doch sehr wundern... Stützunterschriften werden z.B. zu keiner Zeit veröffentlicht!!! Auch muss ein Mitglied des Wahlvorstands ja nicht zwingend für den BR kandidieren.
bussi,
ich halte die Beweislage für schwierig. Würde diesem Mitglied aber ganz einfach den Antrag auf Amtsenthebung beim Arbeitsgericht androhen! Das sollte wirken!
Erstellt am 19.11.2006 um 16:13 Uhr von bussi
Das problem ist das der spion erzähl wer bei der wahlen dabei war, die werden dann eingeschüchter
Erstellt am 19.11.2006 um 16:20 Uhr von Fayence
BetrVG § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
(1) NIEMAND darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden.
(2) NIEMAND darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.
Sanktionsmöglichkeiten siehe auch §119 BetrVG.