Hallo,

im Rahmen der momentanen Vorbereitung zu unserer Betriebsratswahl gibt es einige Unklarheiten. Hieraus resultierend habe ich mehrere Fragen, deren Antworten sich leider nicht aus dem BetrVG bzw. der Wahlordnung ergeben:

1. Kann sich ein Teil des derzeit amtierenden Betriebsrats als Wahlvorstand bestellen lassen?
2. Darf der dann bestimmte Wahlvorstand, der selbst Teil des derzeitigen BR ist und für eine Liste wieder kandidiert, Unterstützungsunterschriften sammeln?
3. Muss der Wahlvorstand außer über einen Aushang an einer Stelle, die nicht zwingend von allen Mitarbeitern aufgesucht wird, noch an anderer Stelle das Wahlausschreiben bekannt geben?
4. Muss der Wahlvorstand in seinem Wahlausschreiben darauf hinweisen, dass man nur eine Liste mit seiner Unterschrift unterstützen darf?
5. Was passiert, wenn der Listenkandidat, gleichzeitig Wahlvorstand Unterstützungsunterschriften sammelt und die Unterschreiber nicht auf das Problem der doppelten Unterschrift aufmerksam macht?

Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen!