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Wahlausschreibung, Wahlvorstand - Interessenkonflikt

M
murkel07
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

im Rahmen der momentanen Vorbereitung zu unserer Betriebsratswahl gibt es einige Unklarheiten. Hieraus resultierend habe ich mehrere Fragen, deren Antworten sich leider nicht aus dem BetrVG bzw. der Wahlordnung ergeben:

  1. Kann sich ein Teil des derzeit amtierenden Betriebsrats als Wahlvorstand bestellen lassen?
  2. Darf der dann bestimmte Wahlvorstand, der selbst Teil des derzeitigen BR ist und für eine Liste wieder kandidiert, Unterstützungsunterschriften sammeln?
  3. Muss der Wahlvorstand außer über einen Aushang an einer Stelle, die nicht zwingend von allen Mitarbeitern aufgesucht wird, noch an anderer Stelle das Wahlausschreiben bekannt geben?
  4. Muss der Wahlvorstand in seinem Wahlausschreiben darauf hinweisen, dass man nur eine Liste mit seiner Unterschrift unterstützen darf?
  5. Was passiert, wenn der Listenkandidat, gleichzeitig Wahlvorstand Unterstützungsunterschriften sammelt und die Unterschreiber nicht auf das Problem der doppelten Unterschrift aufmerksam macht?

Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen!

3.61405

Community-Antworten (5)

K
Kölner

15.03.2006 um 13:19 Uhr

  1. Ja.
  2. Ja.
  3. Sollte an Stellen aushängen, die von allen MA's erreicht/eingesehen werden können.
  4. In einigen Vordrucken steht das auch drin.
  5. Die Lösung dieses Problems nimmt der WV in Angriff.
W
Werner

15.03.2006 um 13:40 Uhr

Der Antwort von Kölner ist nichts hinzuzufügen.

LK
listiger Klaus

15.03.2006 um 17:42 Uhr

Was ist denn bei euch los, dass du diese simplen fragen nicht mit dem wahlvorstand oder dem betriebsrat klärst. was ist zum beispiel eine stelle, die nicht zwingend von allen mitarbeitern aufgesucht wird? normal kommt der aushang ans schwarze brett, und das richtet nicht der wahlvorstand ein. damit ist den vorschriften absolut genüge getan. wer allerdings nicht dorthin geht, um zu lesen, sollte sich auch nicht beklagen. bei mir entsteht der eindruck, dass du ein problem mit dem wahlvorstand hast und jetzt fehler suchst. da bevorzuge ich die offenere art des umganges miteinander.

MM
müder Michael

15.03.2006 um 23:58 Uhr

Klaus hat völlig recht. Ich bin froh, wenn die Wahl vorbei ist und die Knatschköppe, die in jedem Betriebsrats- oder Wahlvorstandsmitglied `nen Strauchdieb vermuten, endlich wieder ihrer gewohnten Arbeit nachgehen können und hier nicht ständig Blödsinn verbreiten!! 1. 2....

L
Locke

16.03.2006 um 20:44 Uhr

zu 1. ja zu 2. mit 100 % ja zu 3. nein muss er nicht zu 4. kann muss aber nicht zu 5. da hat der WV mehr zu tun

Ich würde da sagen, dies ist ein Kandidat für den nächsten Wahlvorstand. Denn wer sich so einsetzt der sollte auch eine Chance bekommen, hoffentlich hat er dann Kollegen die nicht so sind wie er. Ich sehen da kein Fehlverhalten,beim Wahlvorstand, aber auch bei uns gibt es solche linke Stimmungsmache. Denn Unklarheiten sind nur dann Unklarheiten wenn man nicht fragt! Zum Schluss noch, all das steht mehr als ausführlich in der Wahlordnung und im BetrVG, zusätzlich gibt es bestimmt einen Wahlvorstandsmitglied oder ein Betriebsratmitglied was man hätte fragen können.

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