Wie weit hat der BR und der Arbeitnehmer Mitbestimmungsrecht bei einen Wechsel von Normalschicht in den 2-oder 5 Schichtryhtmus( in der Stahlindustrie) ,wenn der Arbeitgeber es von ihm aus betrieblichen Gründen fordert, und der Arbeitnehmer nicht auf Wechselschicht gehen will.Dazu gesagt,der Arbeitnehmer hat hat bis "08/2005" 22 Jahre Schicht gearbeitet,ist 26 Jahre im Betrieb,wurde 08/2005 aus betieblichen Gründen von 5 Schichten auf Normalschicht versetzt, aber er möchte wie gesagt nicht mehr auf Schicht zurück,weil es ihm dadurch Gesundheitlich und Privat besser geht,auch wenn er dadurch weniger Lohn bekommt