Mitbestimmung des BR bei innerbetrieblicher Umstrukturierung
Hallo,
in unserem Betrieb (Entwicklungszentrum) ist eine innerbetriebliche Umstrukturierung vom AG angesagt. Das heisst die Organisationsstruktur wird grundlegend geändert. Mit diesem Vorhaben sind natürlich einige Versetzungen, Aufgruppierungen, etc fällig. Abgruppierungen und Kündigungen soll es keine geben. Der Betrieb wird auch nicht zerschlagen oder zusammengelegt. Wer hat Erfahrung mit einer solchen betrieblichen Maßnahme? Es geht darum, ob es hierfür, ähnlich wie im Verfahren einer Betriebsänderung eine für den AG vereinfachte Vorgehensweise gibt oder jede personelle Maßnahme wie Versetzung, Aufgruppierung oder auch den Anspruch auf eine Stellenausschreibung einzeln in der MItbestimmung beim BR bleibt.
Community-Antworten (1)
25.11.2010 um 10:09 Uhr
. . . wäre zu schön für manche Arbeitgeber, wenn es da eine vereinfachte Variante gäbe - ist aber nicht . . .
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