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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Am Wahltag: leitender Angestellter als Kandidat - was passiert -

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ola!
Nov 2016 bearbeitet

Am Wahltag stellt sich heraus dass ein Kandidat leitender Angestellter ist, bzw. am Wahltag wird dies auch ernstlich angezweifelt. Was passiert???? Auszählung der Stimmen ist erst 1 Woche später, wegen nachträglicher Stimmabgabe.

Kann bei der Auszählung berücksichtigt werden dass der eine Kandidat eigentlich nicht hätte kandidieren dürfen? Wir sollten ein dreier BR werden. Kann auf einen einzigen reduziert werden?

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Community-Antworten (3)

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Fayence

06.06.2006 um 23:44 Uhr

ola, Ihr bzw. der Wahlvorstand ist sich also nicht sicher, ob ltd. Angestellter oder nicht! Oder habe ich Deinen ersten Satz falsch interpretiert?

Zweite Frage. Habt Ihr wirklich nur 3 KandidatInnen für einen zu wählenden 3er BR?

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ola!

07.06.2006 um 00:42 Uhr

Das hast Du beides ganz richtig verstanden. Beides muss ich mit ja beantworten. pro forma hat der / dei leitende Person kein Prokura oder ähnliches, jedoch nimmt sie vollständig vorbereitend Einstellungen vor. Ist sicher auch wegen der grossen räumlichen Entfernung zum "Mutterhaus" irgendwie sinnvoll. Heut wurde von der Person sogar ein lang erhoffter Zuschlag avisiert für die über die Arbeitszeit die über die normale vertragliche Zeit hinausgeht. Und überhaupt habe sich ja eher die Leitung für das Wohl der Mitarbeiter eingesetzt als z.B der BR ...naja, der BR zahlt ja auch kein Gehalt er kann nur verschen irgendwas rauszuholen. Der tägliche Arbeitsablauf wird ebenfalls hier vor Ort entschieden, auch wenn die Ramen dafür natürlich vorgegeben sind. Ausserdem seien ja in anderen Unternehme sogar auch Geschäftsführer BR. OK. Bleibt die Tatsache dass sich sonst niemand zur Wahl gestellt hatte. Ich als BR hab ja nicht son sehr guten Drat zur GL, veilleicht hat unsere Leitung ja besser Karten. Komisches Gefühl bleibt aber.

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Fayence

07.06.2006 um 10:37 Uhr

ola, tja, die Zweifel kann hier wohl kaum jemand ausräumen. Es immer schlecht, wenn sich solche Zweifel erst zum Zeitpunkt der Stimmabgabe einstellen. Nicht umsonst kann auch im vereinfachten Wahlverfahren Einspruch gegen die Wählerliste eingelegt werden. Beim nächsten Mal sollte vor allem der WV genauer arbeiten und nötigenfalls den Status "ltd. Ang." oder nicht, durch ein Gericht feststellen lassen.

Jetzt müsst Ihr die Wahl jedenfalls bis zum Ende durchziehen und dann ggf. anfechten!

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