Während der Elternzeit wieder schwanger. Verlängert sich der Kündigungsschutz?
Eine Frau in unserem Betrieb wurde während ihrer Elternzeit schwanger. Verlägert sich dadurch ihr Kündigungsschutz um weitere drei Jahre?
Community-Antworten (1)
05.02.2006 um 22:43 Uhr
Um drei Jahre wohl nur dann, wenn die Kollegin auch von einer 3jährigen Elternzeit Gebrauch macht. Und diese Entscheidung muss sie noch nicht während ihrer Schwangerschaft fällen.
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Kann mein Arbeitgeber mich versetzen???
ÄlterHallo, erstmal einpaar Fakten ;) ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Abteilung Schule. Seit über 10 Jahren im Schulbereich tätig. Davon 5 Jahre m öffentlichen Dienst. Funktion Springern . Unbefrist
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
BR-Mitglied / schwanger / Abmahnung / Mobbing / Bossing
ÄlterHallo alle zusammen, brauche Euren Rat zu mehreren Themen. Ich bin seit ordentliches BR-Mitglied und schwanger. Jetzt ist meine Frage, ob ich während der Elternzeit weiterhin an der BR-Sitzunge