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Abwahl des BR-Vorsitzenden - wie muss der BR vorgehen?

S
sally
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

keins unserer BR-Mitglieder hat noch Vertrauen zum BR-Vorsitzenden. Wir haben deswegen beschlossen ihn abzusetzen. Habt Ihr einen Rat, welche Vorgehensweise wir genau einhalten müssen? Da wir den Punkt ja auf die Tagesordnung setzen müssen, fragen wir uns, wir wir diesen TOP betiteln, damit er nicht im Vorhinein schon das Amt niederlegen kann. Da wir ein klares Zeichen setzen möchten, wäre das für uns unvorteilhaft. Wer hat einen Tipp?

Beste Grüße und einen erfolgreiches Jahr 2006!

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Community-Antworten (6)

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paula

03.01.2006 um 12:01 Uhr

Der TOP kann nur heißen: Abberufung des Betriebsratsvorsitzenden. Sonst könnt ihr ja auch keinen entsprechenden Beschluss herbei führen. Das Ziel ist wichtig, nicht immer der Weg. Der wahre Grund wird sich im Betrieb sowieso herumsprechen.

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Homeland25

03.01.2006 um 12:06 Uhr

§ 29,3 BetrVG: Ein Viertel der BR-Mitgl. beantragen eine Sitzung und einen entsprechenden TOP, der sich "Abberufung des Vorstandes" nennen muss! Damit muss der Vorstand diese Sitzung mit diesem Thema einberufen, da führt kein Weg mehr daran vorbei...

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Fayence

03.01.2006 um 12:26 Uhr

Hallo Sally, verstehe Deine Argumentation nicht ganz. Wenn Ihr ein klares Zeichen setzen wollt, ist dieses unter Nennung des TOP -siehe vorherige Antworten- geschehen.
Erklärt Euer BRV daraufhin seinen Amtsrücktritt, habt Ihr doch erreicht was Ihr wollt. Er bleibt aber Mitglied des Betriebsrates. Allerdings eine Frage meinerseits. Stehen bei Euch jetzt nicht auch BR-Wahlen an? Damit kann sich das "Problem" doch eh von alleine lösen.

S
sally

03.01.2006 um 12:33 Uhr

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.

Wir möchten gerne ein klares Zeichen gegenüber den Mitarbeitern setzen. Die Wahlen möchten wir nicht mehr abwarten, da das Maß unseres Erachtens voll ist. Die Amtsführung des Vorsitzenden ist für uns einfach nicht mehr vertretbar. Es stehen wichtige Entscheidunden an, bei deren Erarbeitung wir dem Vorsitzenden vertrauen müssen. Dies ist aber nicht mehr gewährleistet.

P
paula

03.01.2006 um 12:37 Uhr

Hallo Sally, Fayence hat recht. Ihr solltet Eure persönlichen Befindlichkeiten ganz ganz hinten anstellen und cool bleiben. Das kommt auch bei den KollegenInnen gut an.

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Fayence

03.01.2006 um 13:14 Uhr

Hallo Sally, nichts desto trotz. Nimmt man Deine letzte Antwort, geht es Euch also in erster Linie darum, Euren KollegenInnen mitteilen zu können, dass Ihr Euren BRV abgesetzt habt. Eine solche Vorgehensweise halte ich speziell zum jetzigen Zeitpunkt für sehr fragwürdig. Aus MA Sicht würde ich Eure bisherige Arbeit in Zweifel ziehen, wenn Ihr erst zum Ende einer Amtsperiode auf die Idee kommt, dass der von Euch gewählte BRV nicht taugt. Wenn bei Euch noch wichtige Themen zu erarbeiten sind, würde ich die Er-/Bearbeitung nicht dem BRV überlassen, sondern z.B. eine Arbeitsgruppe in´s Leben rufen. Ist für mich die sinnvollere und auch zielgerichtetere Variante.

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