Erstellt am 14.12.2005 um 11:25 Uhr von merlin
Heißt das, der Mitarbeiter hatte mal einen befristeten Vertrag, hat am Tag nach Auslaufen zur Frist die Arbeit mit Einverständnis des Arbeitgebers fortgesetzt und seither nichts schriftliches mehr erhalten (eine sachliche Begründung für die Befristung z.B.)?
Erstellt am 14.12.2005 um 11:37 Uhr von viktor
da hilft nur der Blick ins Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dort gibt es eine Sachgrundbefristung, (die - sofern der Grund weiterbesteht) auch eine Verlängerung über 2 Jahre hinaus möglich macht und eine sachgrundlose Befristung, die im Fall oben schon längst abgelaufen wäre - die Folgen stehen auch unmißverständlich im Gesetz.
Erstellt am 14.12.2005 um 17:01 Uhr von packer
und der §225 BGB ist auch noch interessant :)
Erstellt am 14.12.2005 um 17:18 Uhr von Bernd
§ 225?
Gibt es den wieder?
Erstellt am 14.12.2005 um 17:44 Uhr von packer
mea culpa!!!!!!!
gut daß du auf mein altersschwaches hirn blickst... ich mein natürlich den 625er...
das kommt davon, wenn man mal nebenbei was tickert...