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Community-Antworten (1)
26.10.2006 um 17:19 Uhr
Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit dem Enddatum der Befristung, also nach 1 Jahr. Es bedarf dazu keiner Kündigung. Das hat mit dem Ende der Probezeit überhaupt nichts zu tun. Die Probezeit wird lediglich vereinbart um den Vertrag evtl. früher zu beenden, innerhalb der Probezeit. Wenn nach Ablauf der Befristung auch nur ein Tag weitergearbeitet wird, ohne dass die Befristung verlängert wurde gilt der Vertrag als unbefristet.
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