Erstellt am 01.12.2005 um 15:55 Uhr von viktor
aus meiner Sicht muss er sicherstellen, dass die Pause genommen werden kann. Kann er dies nicht, darf er sie auch nicht abziehen.
Er wird aber gute Ausreden haben - die Verantwortung den Arbeitnehmer zuschanzen wollen oder ähnliches. Schließlich dokumentiert kein Arbeitgeber gerne, dass er gegen gesetzliche Bestimmungen (Nichteinhaltung des ArbZG) verstößt.
Erstellt am 01.12.2005 um 16:08 Uhr von packer
also laut arbeitszeitgesetz muß der AG die pause abziehen, d.h. bei acht stunden eine halbe stunde pause, heißt, dich dementsprechend planen. wenn der AN diese pause nicht nimmt, ist er in der regel selber schuld, was die praxis immer wieder zeigt! Kann der AG von vornherein nicht gewährleisten, daß die pause genommen werden kann, macht er sich eines vergehens gegen das ArbZG schuldig. Wenn z.B. nur ein mitarbeiter für eine filiale geplant ist und es keine mittagsschließpause gibt. du kannst deine gesetzliche pause auch unterteilen in mindestens 15 min blöcke. Vereinbare eine klare pausenregelung.
gruß,
packer