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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pausenzeiten falsch abgezogen

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Porti1984
Aug 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen, zu uns kam ein MA, weil sein Vorgesetzter ihn angesprochen hat, warum er 45 Minuten Pause macht, ihm werden nur 30 Minuten abgezogen. Laut BV ist es geregelt, das 45 Minuten Pause ist. Jetzt will der AG 3 Monate Rückwirkend jeden Tag die 15 Minuten ihm anheften. Darf der AG das? Es ist sein Versäumnis das er keine 45 Minuten abgezogen hat sondern nur 30 Minuten. So würde ich jedenfalls argumentieren. Im Fitting habe ich jetzt nicht wirklich etwas zu dieser Situation gefunden.

Ich würde ihm raten sich auf die BV zu beziehen und das es das Pech vom AG ist wenn er die Zeit nicht abgezogen hat. Rückwirkend dürfte er dies nicht verlangen. Sollte der AG dies trotzdem verlangen würde ich ihn zu einem Anwalt schicken. Wie seht ihr das? Habt ihr Anregungen?

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Community-Antworten (11)

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injaal14

23.08.2022 um 12:06 Uhr

Bei uns ist dies in der BV mit Ausschlussfristen geregelt. D.h. innerhalb von 3 Monaten ab Fälligkeit des Anspruchs muss er geltend gemacht werden. Danach verfallen Ansprüche sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgeber. Kommt halt drauf an wie ihr es geregelt habt in der BV.

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celestro

23.08.2022 um 12:07 Uhr

Er macht 45 Minuten Pause und laut BV ist das auch richtig so. Jetzt wurde bemerkt, das bei einem MA die Zeiten falsch abgezogen wurden. Sofern im TV (oder der BV) keine sehr kurze Ausschlussfrist vorhanden ist, hat der MA einfach Pech gehabt.

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rtjum

23.08.2022 um 12:09 Uhr

da bin ich bei @celestro

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Porti

23.08.2022 um 12:32 Uhr

@Celestro: In der BV sind keine Ausschlussfristen drin und einen TV haben wir leider nicht, wo so etwas geregelt sein könnte. Habe im Fitting jetzt etwas zu den Ausschlussfristen gelesen.

"Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus BV sind nach Abs 4S.4Hs1 nur zulässig wenn sie in einem TV oder einer BV vereinbart ist."

Da lege ich es so aus das der AG Pech hat und dies nicht vom MA nachfordern kann.

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enigmathika

23.08.2022 um 12:37 Uhr

Der Arbeitnehmer hätte ja durchaus auch auf die falsche Erfassung hinweisen können. Ich meine: 45 Minuten Pause machen und sagen "Pech, wenn der AG nur 30 Minuten abzieht" ist auch eher suboptimal. Man könnte sogar Arbeitszeitbetrug daraus stricken.

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celestro

23.08.2022 um 12:44 Uhr

"Da lege ich es so aus das der AG Pech hat und dies nicht vom MA nachfordern kann."

Ich würde eher sagen: der AN kann von Glück sagen, das ihm nur die Zeit von 3 Monaten "zurückgerechnet" wird.

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enigmathika

23.08.2022 um 12:45 Uhr

"Da lege ich es so aus das der AG Pech hat und dies nicht vom MA nachfordern kann."

Anders herum wird ein Schuh draus: Der Arbeitgeber wäre damit in der Rückforderung nicht an eine Frist gebunden, sondern könnte auch noch länger zurückliegende Fehler korrigieren. Wie lange macht der Kollege das denn schon so?

P
Porti1984

23.08.2022 um 12:46 Uhr

@Enigmathika Wir sehen es nicht was uns abgezogen wird. Er ist von den 45 Minuten ausgegangen wie in der BV vereinbart waren.

Die ganze Aufregung hat sich jetzt gelegt, AN und AG haben sich auf 1 Monat rückwirkend geeinigt. Das liebe ich ja erst zu uns kommen und dann auf eigene Faust was machen.

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Relfe

23.08.2022 um 12:49 Uhr

@Porti

dein "Auslegung" in allen Ehren, aber die ist nicht relevant (was für Meinungen, Gefühle etc grundsätzlich gilt, insbesondere wenn es wie hier eine klare Rechtsgrundlage gibt) aber damit verstößt Du gegen eure BV. Darin ist geregelt 45 Minu Pause. Der MA hat diese auch tatsächlich gemacht, es gibt keine Ausschlussfristen in eurer BV, also darf der AG die Pause auch mit 45 Minuten abziehen. So wie der AG sich an die BV halten muss, muss auch der BR auf die korrekte Einhaltung achten. Man muss nicht aktiv die MA "reinreiten" aber wenn der Tatsachenbestand so offentsichtlich ist wie hier, dann sollte der BRV auf korrekte Umsetzung achten.

Das erhöht die Glaubwürdigkeit des BR und der BRM ungemein.

Ansonsten solltet ihr eine Ausschlussfrist mit dem AG vereinbaren, dann ist die Sache rund.

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enigmathika

23.08.2022 um 12:57 Uhr

"Wir sehen es nicht was uns abgezogen wird. Er ist von den 45 Minuten ausgegangen wie in der BV vereinbart waren."

DAS ist ein Problem, das Ihr unbedingt angehen solltet! Wie prüft Ihr denn, ob Eure Zeiten korrekt erfasst sind?

Was wäre denn gewesen, wenn der AG statt 45 Minuten 60 Minuten abgezogen hätte? Es gibt keine Ausschlussfrist, also Pech für den Kollegen?

"AN und AG haben sich auf 1 Monat rückwirkend geeinigt. Das liebe ich ja erst zu uns kommen und dann auf eigene Faust was machen"

Das ist doch auch richtig so. Schließlich ist das eine individualrechtliche Sache. Du hast den Kollegen beraten und dann hat er eine Lösung mit dem AG erarbeitet. Alles bestens, würde ich sagen.

C
Catweazle

23.08.2022 um 13:58 Uhr

Die gesetzliche Frist für Geltendmachung der Ansprüche bei Arbeitsverhältnissen beträgt drei Jahre. Die Frist kann durch eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag verkürzt werden. In diesem Fall kann nach m. M. der Arbeitgeber die Rückzahlung für die drei Monate verlangen.

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