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Steht dem Betriebsrat (Firmengrösse ca. 300 MA) ein Laptop zu ?

BH
BR Horst
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen

Unser BR hat einen "Win 95 PC" aufgerüstet zu "Win XP" . Also auch ein "USB Anschluss" zum Datenabgleich ist auch nicht vorhanden.Da wir ein Gebäudereinigungsunternehmen sind, bin ich als Freigestellter BR überwiegend bei den MA (Verteilt in Hessen+RLP). Da ist es meiner Meinung nach sehr von Vorteil wenn ich MA Daten, Dokumente, usw. ständig mit mir führen kann. Meine Fragen sind:

  1. Steht dem BR ( Firmengrösse ca.300 MA) ein Laptop zu ?
  2. Sollte der BR nicht einen PC bekommen,wie er in der Firma Standart ist ? (also Moderner und Stabiler als der jetzige aus der Gründerzeit)
  3. Wie setzen wir das beim AG durch, denn der AG meinte der BR könne sich ja ales in Papierform mit sich "Rumtragen"

Danke im vorraus BR Horst

3.73002

Community-Antworten (2)

F
Fayence

26.11.2005 um 17:23 Uhr

Hallo Horst, grundsätzlich kann der BR nach § 40 Abs. 2 BetrVG nur mit der Erforderlichkeit von Sachmitteln argumentieren.
Frage 1: Daher lässt sich der Anspruch auf einen Laptop bzw. erforderliche Sachmittel nicht aus der Betriebsgrösse ableiten. Frage 2: Ihr müsst schon begründen können, warum Euer "Gründerzeit-PC" zur Wahrnehmung Eurer Aufgaben nicht ausreichend ist. Frage 3: Dieses Urteil greift Deine Fragestellung auf: LAG Köln, Beschluss vom 17.10.1997 -Aktenzeichen 11 TaBV 15/97 »Auch ein Gesamtbetriebsrat, der als Plenum oder mit seinen Ausschüssen umfängliche Reisetätigkeit entfaltet, um an den Orten der bundesweit verteilten Niederlassungen des Arbeitgebers zu tagen, hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Überlassung eines mobilen Computers (Laptop, Notebook), wenn grundsätzlich in den Niederlassungen stationäre Computer zur Verfügung stehen. Ohne nähere Darlegungen ist davon auszugehen, daß es dem Gesamtbetriebsrat zumutbar ist, in den Räumen der Niederlassungen mit EDV-Zugriff zu tagen statt in angemieteten Tagungsstätten ohne EDV-Zugriff. Es ist grundsätzlich zumutbar, Probleme der Datenverfügbarkeit vor Ort durch einen technisch machbaren Datentransfer mittels Diskette zu lösen.«

Gruß Fayence

A
adlatus

28.11.2005 um 09:22 Uhr

Hallo,

auch beim BR ist Status alles. :-)

Alles sonst wichtige hat Fayence dargelegt.

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