Steht der Betriebsausschuß über dem Betriebsrat ?
Hallo, in der konstituierenden Sitzung unseres neu gewählten Betriebsrates (9 Mitglieder) wurde auch ein Betriebsausschuß (5 Mitglieder) gebildet. Unser BR ist in zwei Lager gespalten. Das eine (5 Personen) bildet nunmehr den kompletten Betriebsausschuß (hat sich selbst gewählt). Diesem können mit Mehrheitsbeschluß des BR (das ist ja nun leider der Fall, 5:4) bestimmte Aufgaben zur selbständigen Erledigung und Beschlußfassung übertragen werden. Gibt es da eine Grenze oder kann das Ganze soweit gehen, daß die restlichen vier Mitglieder des BR nahezu vollständig ausgegrenzt werden ? Danke für eine Antwort im voraus. Mit freundlichen Grüßen Lager-2
Community-Antworten (3)
01.06.2006 um 12:33 Uhr
Nein, grundsätzlich sind Betriebsvereinbarungen generell vom gesammten BR zu beschliessen. Dies wird in eurer Situation sicherlich auf´s Gleiche hinauslaufen.
Dennoch hat jedes BR- Mitglied ein Anspruch auf alle Informationen, d.h. ihr könnt euch alle Protokolle und der Gleichen anschauen und habt ein Recht auf Informationen. Siehe Kommentierung zum §28 BetrVG.
01.06.2006 um 12:49 Uhr
Wie konnte es passieren dass kein Mitglied von "Lager-2" in den BA gekommen ist?
01.06.2006 um 12:50 Uhr
Ihr hättet zur Wahl des Betriebsausschusses Vorschlagslisten einreichen müssen und nicht Persönlichkeitswahl machen sollen (also wie bei der BR-Wahl), dann hätte die Besetzung des Aussusses ebenfalls nach dem Verhältniswahlprinzip erfolgen müssen; die 4er Gruppe hätte dann zumindest einen Sitz bekommen (Vorsitzender und Stellvertreter sind ohnehin im Aussschuß, die drei weiteren Plätze dann nach d'Hondt.)
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