Hallo,
in der konstituierenden Sitzung unseres neu gewählten Betriebsrates (9 Mitglieder) wurde auch ein Betriebsausschuß (5 Mitglieder) gebildet. Unser BR ist in zwei Lager gespalten. Das eine (5 Personen) bildet nunmehr den kompletten Betriebsausschuß (hat sich selbst gewählt). Diesem können mit Mehrheitsbeschluß des BR (das ist ja nun leider der Fall, 5:4) bestimmte Aufgaben zur selbständigen Erledigung und Beschlußfassung übertragen werden. Gibt es da eine Grenze oder kann das Ganze soweit gehen, daß die restlichen vier Mitglieder des BR nahezu vollständig ausgegrenzt werden ? Danke für eine Antwort im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Lager-2