hallo

unsere gl hat heute eine bv zur internetnutzung vorgelegt und einige passagen sind mir nicht geheuer

Zur Sicherstellung der System- und Datensicherheit erfolgt ggf. eine ständige Protokollierung der Nutzungsdaten durch die für den Internetverkehr verwendeten Systeme. Bei der Protokollierung werden die aufgerufenen Seiten zusammen mit Nutzerkennung, IP-Adresse des Rechners und Verbindungszeiten gespeichert. Die Inhalte der elektronischen Postfächer werden im Rahmen der betriebsüblichen bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherung (auch E-Mail Archivierung) aufbewahrt und zusätzlich in einem Dokumentenmanagementsystem zu Recherchezwecken zur Verfügung gestellt

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Im Übrigen erfolgt ggf. eine monatliche Gesamtauswertung des Internetverkehrs. Hierdurch wird eine Übersicht der am meisten angewählten Seiten und des gesamten versandten und empfangenen Datenvolumens sowie der Gesamtnutzungsdauer erstellt. Ermittelt wird eine Topliste der Internetnutzer nach übertragenen Daten und eine Topliste der aufgerufenen Seiten



was meint ihr dazu ..........habt ihr erfahrungen?