BV Internet
hallo
unsere gl hat heute eine bv zur internetnutzung vorgelegt und einige passagen sind mir nicht geheuer
Zur Sicherstellung der System- und Datensicherheit erfolgt ggf. eine ständige Protokollierung der Nutzungsdaten durch die für den Internetverkehr verwendeten Systeme. Bei der Protokollierung werden die aufgerufenen Seiten zusammen mit Nutzerkennung, IP-Adresse des Rechners und Verbindungszeiten gespeichert. Die Inhalte der elektronischen Postfächer werden im Rahmen der betriebsüblichen bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherung (auch E-Mail Archivierung) aufbewahrt und zusätzlich in einem Dokumentenmanagementsystem zu Recherchezwecken zur Verfügung gestellt
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Im Übrigen erfolgt ggf. eine monatliche Gesamtauswertung des Internetverkehrs. Hierdurch wird eine Übersicht der am meisten angewählten Seiten und des gesamten versandten und empfangenen Datenvolumens sowie der Gesamtnutzungsdauer erstellt. Ermittelt wird eine Topliste der Internetnutzer nach übertragenen Daten und eine Topliste der aufgerufenen Seiten
was meint ihr dazu ..........habt ihr erfahrungen?
Community-Antworten (6)
23.08.2011 um 14:00 Uhr
Nehmt mal Kontakt auf mit Eurem Datenschutzbeauftragten inwieweit das rechtens ist.
Ist bei Euch die private Nutzung des www gestattet? Dann unterliegt der Arbeitgeber gesonderten Gesetzen als telekommunikationanbieter.
Weiterhin, außer bei Verdacht bei strafbaren Handlungen, jegliche Einzelnutzerauswertung ausschließen, und wenn dann nur im Beisein und mit Zustimmung des BR
Auf jeden Fall in der BV die Verhaltens- und Leistungskontrolle ausschließen Gruß von den Betriebsratten
23.08.2011 um 15:13 Uhr
danke erstmal für die antwort
einen dsb gibt es bei uns nicht
die private nutzung ist gestattet welche gesetze?
24.08.2011 um 08:55 Uhr
Es ist Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Bestellt euch einen sachverständigen als BR und dann verhandelt die BV.
Ist nicht so schwer.
29.08.2011 um 17:38 Uhr
@tiggerbb und alle hey das wird lustig was der Arbeitgeber dann alles einzuhalten hat
Gebt mal in eine suchmaschine "email private nutzung telekommunikationsgesetz" und schaut mal was der Arbeitgeber dann noch darf....nicht mehr viel :-)
30.08.2011 um 11:08 Uhr
einen dsb gibt es bei uns nicht
§4f BDSG §121 (1) Nr.2 + (3) BDSG
Kann also bis zu 50000 Euro kosten.
Also fragt nochmal beim ArbGeb mit Hinweis auf das BDSG nach...
31.08.2011 um 01:30 Uhr
betriebsratten ääääähhhhhmmmmm, wo genau siehst du hier eine private Nutzung? Weder eingeräumt noch gebilligt durch den AG?
unsere gl hat heute eine bv zur internetnutzung vorgelegt
ich sehe das nciht...
Nun zu deiner Frage TigerBB
*Zur Sicherstellung der System- und Datensicherheit erfolgt ggf. eine ständige Protokollierung der Nutzungsdaten durch die für den Internetverkehr verwendeten Systeme. Bei der Protokollierung werden die aufgerufenen Seiten zusammen mit Nutzerkennung, IP-Adresse des Rechners und Verbindungszeiten gespeichert. * Tja dagegen kann man schlecht was machen, da die Systeme das eh aufzeichenen. Allerdings so wie bei allen Angelegenheiten muß abschließend geklärt werden, wann die Daten in die Sicherung gehen und dass eine Rücksicherung und oder vorherige Ansicht nur im Beisein des BR geschehen darf. Bei der Rücksicherung sollte man eventuell noch ein paar Dinge aufführen, wie aus welchem Grund rückgesichert werden darf.
Die Inhalte der elektronischen Postfächer werden im Rahmen der betriebsüblichen bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherung (auch E-Mail Archivierung) aufbewahrt und zusätzlich in einem Dokumentenmanagementsystem zu Recherchezwecken zur Verfügung gestellt Ok, das geht gar nciht. Aufbewahren mit gesetzlichen Fristen klar - Rücksichern wie aber oben besprochen und auf keinen Fall für nciht definierte Recherchezwecke zur Verfügung gestellt ;-)
*Im Übrigen erfolgt ggf. eine monatliche Gesamtauswertung des Internetverkehrs. * Das wollen die AG´s immer gerne ;-)
*Hierdurch wird eine Übersicht der am meisten angewählten Seiten * das geht gar nicht. Auch wenn die private Nutzung nicht gestattet ist, ist das ein zu großer Eingriff. Hier kann der AG Blacklists erstellen und diese ggf für einige Personen/User aufweichen wenn es ihm nötig erscheint.
*und des gesamten versandten und empfangenen Datenvolumens sowie der Gesamtnutzungsdauer erstellt. * das klingt so, als ob er das für jeden AN machen will - ist natürlich ein no go - der System Admin kennt das Datenvolumen nur zu genau - eine Aufschlüsselung sehe ich als weiteren nicht zulässigen Eingriff nach dem BDSG und des GG
Ermittelt wird eine Topliste der Internetnutzer nach übertragenen Daten und eine Topliste der aufgerufenen Seiten Und das geht ja gar nciht. Das Internet ist in der heutigen Arbeitswelt natürlich ein Arbeitsmittel - hierdurch können natürlich Rückschlüsse auf sein Verhalten oder Leistung geschlossen werden - der § sollte geläufig sein...
...und einige passagen sind mir nicht geheuer... wie du siehst zu Recht. Da ihr keinen DSB habt, solltet ihr euch da echt zuverlässige Sachverständige holen - besser ist besser. Da liegt viel Sprengstoff drin...
Schade, dass kein anderer wirklich geantwortet hat, aber egal - sorry, dass es bei mir so lange gedauert hat, wollte einfach sehen, ob sich noch jemand meldet ;-)
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