Das findest Du im Web dazu:
.Darf der Chef meine E-Mails lesen? In vielen Unternehmen ist es üblich, die Internet-, Mail- und Computernutzung der Mitarbeiter zu überwachen", beobachtet der Arbeitsrechtsspezialist Felser. Im Gegensatz zur Videoüberwachung ist die Kontrolle in diesen Bereichen eher erlaubt, weil sie nicht die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Mitarbeiters betrifft. Generell gilt: Ist die private Nutzung von Internet und Mail gestattet, darf der Chef private Mails nicht lesen. Um diese klar zu kennzeichnen, empfiehlt es sich, in seinem Mailaccount einen separaten Ordner anzulegen. Der ist für den Chef tabu.
Ist der private Gebrauch des Mailaccounts nicht erlaubt, darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass alle Mails im Posteingang des Arbeitnehmers dienstlich sind. Und "auf dienstliche Mails dürfen Vorgesetzte und Kollegen selbstverständlich zugreifen, zum Beispiel, wenn man im Urlaub oder krank ist", erklärt Felser. Dienstliche Mails seien das gleiche wie geschäftliche Briefpost. Seiner Auffassung nach dürfte der IT-Service des Arbeitgebers sogar die Passwörter für den Computerzugang knacken, wenn der Chef dringend Daten benötigt. "Der PC im Büro ist ein Werkzeug, praktisch wie ein Aktenschrank", erinnert der Arbeitsrechtsexperte.
Wann sind private Mails erlaubt?Ob es in einem Unternehmen üblich ist, mal eine private Mail zu empfangen oder auch mal privat zu surfen, sollten Berufsanfänger im Zweifel gleich am Anfang klären, rät Arbeitsrechtlerin Pia Alexa Becker. Gibt es kein ausdrückliches Verbot, kann man in der Regel von einer moderaten privaten Internetnutzung ausgehen - ähnlich wie beim Telefon. Übertreiben sollte man es trotzdem nicht: "Ich wäre vor allem als Berufseinsteiger vorsichtig mit privaten Äußerungen im Job - egal, ob per Mail oder im Gespräch mit Kollegen", so Becker. Schließlich wisse man nie, welcher Kollege vielleicht doch aus Eigennutz eine unüberlegte Lästerei gegen einen verwendet.
Darf kontrolliert werden, wohin ich surfe?"Die private Internetnutzung hat sich zu einem der beliebtesten Kündigungsgründe entwickelt", erklärt Anwalt Felser. Was früher die Reisekostenabrechnung sei heute das Surfen: Eine potenzielle Rechtfertigung für eine Kündigung, wenn der Chef einen Grund sucht, um einen Mitarbeiter loszuwerden. Allerdings darf ein Mitarbeiter nur bei extremer Nutzung des Dienst-PCs für private Zwecke fristlos gekündigt werden; in allen anderen Fällen muss er vorher zunächst ausdrücklich abgemahnt werden. Ist privates Surfen erlaubt, darf der Arbeitgeber die aufgerufenen Seiten seines Mitarbeiters nur überwachen, wenn es einen dringenden, ganz konkreten Missbrauchsverdacht gibt. Eine permanente Inhaltsüberwachung ohne Einwilligung des Arbeitnehmers ist nicht zulässig.
http://www.karriere.de/beruf/email-am-arbeitsplatz-der-chef-liest-mit-6915/2/