Erstellt am 14.11.2005 um 16:40 Uhr von packer
moin hh,
das hab ich selber noch nie erlebt... starkes stück! aber eigentlich kein umstand zum verzagen. es gibt den § 78 BetrVG mit der schutzbestimmung die jedwegliche behinderung von br arbeit untersagt:
Der Begriff der „Behinderung“ nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend
zu verstehen: Er erfasst jede unzulässige Erschwerung,
Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit.
BAG 19.7.1995 – 7 ABR 60/94
anbei noch ein urteil, leider "nur von einem ArbG:
Ein Hausverbot des Arbeitgebers gegen ein Betriebsratsmitglied, das
Betriebsratsaufgaben wahrnimmt, ist rechtswidrig und daher unwirksam.
Dies gilt auch für ein gekündigtes Betriebsratsmitglied.
Ein gekündigtes Betriebsratsmitglied hat sein betriebsverfassungsrechtliches
Amt bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzprozesses
inne.
Der Betriebsrat und die Betriebsratsmitglieder können den Zutritt
zum Betrieb und den Arbeitsplätzen für die Betriebsratstätigkeit im
Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen.
Der Betriebsrat hat einen Anspruch auf Unterlassung der Behinderung
seiner Tätigkeit, die er mit einstweiliger Verfügung im Beschlussverfahren
durchsetzen kann.
ArbG Elmshorn 10.9.1996 – 1 BVGa 36/96
ich persönlich würde sofort meinen gewerkschaftssekretär informieren der, da bin ich mir ganz sicher, in dieser situation gerne das richtige tut. weiteres kann ich dir nicht sagen, da es mir halt selber noch nicht passiert ist...
viel erfolg und durchhalten!!!
gruß vom packer
Erstellt am 14.11.2005 um 17:57 Uhr von packer
... zum zwoten:
hab noch mal nachgedacht und bin auf folgendes gestossen:
schau dir bitte den § 119 BetrVG an, da kann entweder der br oder die im betrieb vertretene gewerkschaft einen Strafantrag bei der staatsanwaltschaft oder den amtsgerichten stellen. besser aber scheint es normalerweise zu sein, direkt zur polizei zu gehen und aúfgrund des klaren verstoßes gegen § 78 so schneller einen effektiven schutz zu erreichen. ich würde sowieso erstmal schleunigst rechtsbeistand suchen! die polizei leitet aber diese anzeige auch automatisch an die staatsanwaltschaft weiter... und es gibt auch noch fristen zu beachten!
gruß,
packer
euer ag hat so oder so schlechte karten... :)
Erstellt am 15.11.2005 um 04:38 Uhr von Michael-W
hab zwar keine antwort zur frage...
aber das ist wirklich der absolute hammer. hoffentlich liest mein chef das nicht. dann kommt er auf noch dümmere ideen als bisher. wobei wär doch klasse, die sache mit der strafanzeige!!!
gruss
Michael-W