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Darf Unternehmer BR-Literatur einfach wegnehmen?

K
Killepitsch
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, wir haben einen neu gegründeten BR, dessen Vorsitzender ich bin. Wir haben uns nun mit BR-Literatur ausgestattet. U. a. ist da auch das BetrVG inkl. Kommentar für EUR 98,00 bei. Nun hat der Eigentümer aus boshaften Gründen, die ich hier nicht näher nennen möchte, das Buch ohne meine bzw. unsere Kenntnis mitgenommen. Auf meine Frage, ob er zufällig dieses Buch hat meinte er, ja, das hätte er sich mal ausgeliehebn, weil er 2 Fragen hätte. Das stimmt aber nicht ganz, denn er ist der Meinung, dass der BR dieses Buch nur aus "Statusgründen" gekauft hat. Darf er sich einfach so "BR-Literatur" ausleihen? Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (10)

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Erwin

25.08.2009 um 23:35 Uhr

Killepitsch

Wenn der AG dem BR die notwenige Arbeitsmittel entzieht wäre dieses Mandatsbehinderung und ihr könnt das notwenige euch neu beschaffen.

Wenn der AG das BetrVG schon hat, erklärt ihm doch er möge doch gleich einmal das Thema Mandatsbehinderung und die Folgen nachschlagen und auch sich den § 40 lesen. ;-)

B
Biggy

26.08.2009 um 00:29 Uhr

Killepitsch wie kommt euer AG an eure BR Literatur? Habt ihr kein Büro, oder wenigstens abschließbare Schränke.Informiere dich mal was einem BR alles zusteht, dann hat dein AG keine Möglichkeit mehr sich was auszuleihen. Hier mal ein kleiner Ausschnitt von dem was euch zusteht.

Grundausstattung Darauf hat jeder Betriebsrat Anspruch Betriebsräte haben Anspruch auf eine angemessene Arbeitsmöglichkeit im Betrieb. Dazu gehören Büroraum, -ausstattung und -material in vernünftigem Umfang. Die Ausstattung sollte den im Unternehmen üblichen Gepflogenheiten entsprechen. Zusätzlich benötigt der Betriebsrat gewöhnlich Grundlagen-Literatur zu allen Fragen der Betriebsratsarbeit sowie Spezial-Literatur zu den jeweils aktuell zu bearbeitenden Themen. Büroraum Jeder Betriebsrat benötigt ein Büro, das er für seine Arbeit ungestört nutzen kann und in dem er seine Unterlagen sicher ablegen kann. Dem Arbeitgeber steht kein Zutrittsrecht zu. mehr... Büroausstattung Das Betriebsratsbüro ist kein Schrottplatz! Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat die Büroausstattung zukommen zu lassen, die er in vergleichbaren Büros verwendet. Dieses schließt angemessene Informations- und Kommunikationstechnik (Hardware und Software) ein. mehr... Büromaterial Verschwenderisch sollte der Betriebsrat mit Verbrauchsmaterial nicht umgehen, das dürfte selbstverständlich sein. Aber ebenso selbstverständlich ist es, dass dem Betriebsrat alles von ihm benötigte Verbrauchsmaterial vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. mehr... Literatur für die Betriebsratsarbeit Unerlässlich für die Betriebsratsarbeit ist Fachliteratur in Form von Büchern, Zeitschriften und digitalen Medien (CD, DVD, etc.). Dabei kann zwischen Basis- und Spezial-Literatur unterschieden werden. Wichtig ist, dass immer die aktuellste Ausgabe verfügbar ist, damit der Betriebsrat nicht auf der Grundlage veralteten Wissens berät und entscheidet. mehr...

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pirat

26.08.2009 um 01:16 Uhr

@Killepitsch, eine Frage sei mir gestatte.....: wie gross ist Euer Gremium?

R
ridgeback

26.08.2009 um 02:28 Uhr

...mein Schatz, welchen Bezug hat dieses auf die Mitglieder ses BR`s

P
pirat

26.08.2009 um 10:58 Uhr

@ridgeback, ich bin entzückt.... 1er,3er,.....5er,7er,9er usw.BR= könnte sein, u.U. Anrecht auf....Büro!

mit untertänigster Hochachtung....gez. ELDORADO ;-)

E
Erwin

26.08.2009 um 11:16 Uhr

Killepitsch

Der BR hat einen Anspruch auch ein Büro oder bei shehr kleinen BR mindestens Schränke welche Schlösser haben für die der AG keinen Schlüssel hat. Ebenso einen Telefonanschluss außerhalb der Firmentelefonanlage, damit der AG die eingehenden7 abgehenden Gespräche nicht erkennen7 kontrollieren kann. Gleiches gilt für PC mit Internetzugang.

K
Killepitsch

26.08.2009 um 22:05 Uhr

Also, komme leider erst jetzt dazu, Euch allen zu antworten. Unser Gremium beinhaltet 3 Personen, da wir nur 33 MitarbeiterInnen sind. Ich habe heute einen abschließbaren Schrank bestellt, bei dem nach Lieferung ein Sicherheitsschloss eingebaut wird. Der Unternehmer/Eigentümer sagte (nicht mir direkt), dass ich das Buch als Statussymbol gekauft hätte... und er wollte mal sehen, ob ich es vermissen würde. Das mit dem Büro haben wir uns geschenkt, weil kein Raum frei ist. Aber wir haben jetzt einen "sicheren" Zugang zu einem Laufwerk, zum Intranet und eine eigene E-Mail-Adresse. Ihr seht, heute hat sich viel getan! ;-))) Das Buch habe ich übrigens noch immer nicht wieder!

D
DerAlteHeini

27.08.2009 um 01:33 Uhr

Killepitsch Das währe doch jetzt der Richtige Moment dem AG zu zeigen, was passiert, wenn er den BR vera...... will.

Der AG wird aufgefordert SOFORT dieses Buch herauszugeben, möglichst im Beisein aller BR Mitglieder. Wird das vom AG verweigert, versichern alle Zeugen in einer eidesstattlichen Versicherung, dass trotz Aufforderung, der AG die Herausgabe des Buches verweigert hat. Mit diesen eidesstattlichen Versicherung und nach entsprechender Beschlussfassung, geht der Vorsitzende des BR zum zuständigen Arbeitsgericht zur Rechtsantragsstelle und beantragt dort, dem AG im Weg einer einstweiligen Verfügung, unter Androhung eines Zwangsgeldes, welches in der Höhe vom Gericht festzusetzen ist, aufzugeben, sofort das Buch mit dem Titel, xxxxxxx, dem Betriebsratsvorsitzenden auszuhändigen.

Die Zustellung eines entsprechenden Beschluss dürfte entweder noch am gleichen oder am nächsten Tag durch den Amtswachtmeister erfolgen.

Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügen, findet immer eine Hauptverhandlung statt. In dem Verfahren kann dann der AG dem Vorsitzenden der Kammer erklären, warum er dieses Buch, wenn er es dann ausgeliehen hat, nicht zurückgegeben hat. Dann könnte er auch erklären, warum es ein Statussymbol des BR ist. Für die Hautverhandlung kann der BR nach Beschlussfassung einen BR beauftragen.

P
pirat

27.08.2009 um 01:59 Uhr

@DAH, warum denn so eskalierend, noch nie was von Konfliktprävention durch Empathie gehört? Jedes weitere insistieren führt unweigerlich zu noch mehr Konflikten. Ich würde dem Chef grosszüg dieses Exemplar, quasi exemplarisch überlassen und ihm viel Freude beim Lesen wünschen. Da @Killepitsch & Gremium nun bald stolze Besitzer eines abschliessbaren Schrankes sind und einen "sicheren" Zugang zu einem Laufwerk, zum Intranet und eine eigene E-Mail-Adresse." bekommen....wäre es doch ein Leichtes sich eine elektronische Version zu besorgen, natürlich mit Ankündigung und Beschlussfassung. .-)

K
Killepitsch

27.08.2009 um 21:52 Uhr

Heute haben wir (höre, staune, gute Laune) dass Buch wiederbekommen. Nicht vom Unternehmer selbst, sondern von einem Kollegen. Allerdings auch ohne jeden Kommentar. Wir haben heute BR Sitzung gehabt und andere "nette" Beschlüsse gefasst. Schaun mer mal, wie er reagiert. ;-))) Ich danke Euch allen für die zahlreichen Antworten und wünsche Euch ein schönes Wochenende.

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