BR - Wahl Stimmauszählung
Hallo... kurze Frage. Die BR Wahl ist abgeschlossen. Der AG hat die Info über das Ergebnis erhalten. ( Namen der Gewählten, sowie Ergebnis der konst. Sitzung.(Vors. Stellv. Schriftführer) ) Jetz will der AG zur Vervollständigung seiner Unterlagen die Auszählung der Stimmen haben. Darf er die Liste bekommen?? Meiner Meinung nach ist es mit der öffentlichen Stimmauszählung nach der Wahl erledigt.... Danke für Antworten
Community-Antworten (4)
18.05.2010 um 14:50 Uhr
Der WV übergibt die Unterlagen dem neuen BR und dort bleiben sie für die Amtszeit 4 Jahre liegen. Der AG bekommt da nichts
18.05.2010 um 14:56 Uhr
Was verstehst Du unter einer "Stimmenauszählung"? Der AG hat ebenso wie eine im Betrieb vertretene Gesellschaft vom WV eine Abschrift der Wahlniederschrift zu bekommen (§18 WO BetrVG). Da stehen die Stimmzahlen doch schon drin (§16 bzw. §23 WO BetrVG)!?
18.05.2010 um 15:01 Uhr
Die öffentliche Stimmauszählung unmittelbar nach der Wahl. Wie haben dem AG nur die Namen der gewählten BR Mitglieder, sowie die bei der konst. Sitzung gewählten Vor. Stellv. Schriftf. des BR bekanntgegeben. Keine Auflistung der Stimmen.
18.05.2010 um 15:08 Uhr
@ Mark.01 Es ist so wie rkoch dir schon geschrieben hat. Da fehlt bei euch was. Sie haben ein anrecht auf die Wahlniederschrift.
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