BR Wahl - Stimmauszählung für Mitarbeiter(Zuschauer) Arbeitszeit?
Hatte diese Frage bereits am 26.10. gestellt, aber leider ohne Erfolg! Vielleicht kann mir heute jemand helfen?!
Die Stimmauszählung bei einer Betriebsratswahl ist ja öffentlich. Wenn sich Mitarbeiter dafür interessieren und an der Auszählung teilnehmen wollen, ist diese Zeit dann Arbeitszeit? Beispiel: 18 Uhr ist Stimmauszählung und ein Mitarbeiter dessen Arbeitszeit um 16 Uhr endet, erscheint zu 18 Uhr in der Firma um an der Auszählung teilzunehmen. Kann er sich für diese Zeit einschecken?! Oder zweites Beispiel, die Auszählung findet wärend seiner Schicht statt. Hat der Mitarbeiter Anspruch für die Auszählung von seiner Arbeit freigestellt zu werden? Ist es dann Arbeitszeit oder Pause?
Community-Antworten (1)
03.11.2005 um 16:37 Uhr
Was heißt hier kein Erfolg? Es gab doch Antworten - vielleicht nicht die, die Du erhofft hattest - aber doch Antworten!
Aber ich bin ja nicht so - ich habe extra nachgelesen (Kommentar zur Wahlordnung des BetrVG, Däubler, § 13 WO Randziffer 6): "Soweit es sich um AN des Betriebes handelt, ist Ihnen ein ggf. eintretender Ausfall an Arbeitsentgelt vom AG zu erstatten, da es sich um Kosten der Wahl nach § 20 Abs 3 BetrVG handelt."
Daraus kann man schließen, dass die Teilnahme an der Auszählung Arbeitszeit ist. Zweifel habe ich nach wie vor bei denen, die trotz Freizeit extra zur Auszählung kommen, da Ihnen keine Kosten entstehen.
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