Urlaub direkt nach Krankheit?
Ich habe schon öfter die Fragen von MA gehört: -Kann man nach Krankheit direkt in den Urlaub gehen? (Oder muss man vorher wenigstens einen Tag arbeiten?) - und gibt es in diesem Fall einen Unterschied bei normalem oder BU?
Community-Antworten (6)
30.09.2012 um 15:53 Uhr
Einzig nach einer Reha oder Kur gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgewährung, siehe Bundesurlaubsgesetz. In allen anderen Fällen ist die Genehmigung auf Erholungsurlaub so zu gewähren als wäre der Mitarbeiter vorher am arbeiten gewesen. Ist der Urlaub schon genehmigt gewesen ist er auch zu gestatten. Nur erhebliche betriebliche Umstände sind da zu berücksichtigen, keineswegs also notwendige Mehrarbeit, die greift nur, wenn der Urlaub angemeldet wird. Eine Verpflichtung zumindest einen oder mehrere Tage nach der AU wieder zu arbeiten um dann in Urlaub gehen zu können gibt es nicht.
30.09.2012 um 15:58 Uhr
@Mkfragenneu ??
@munichcple Wenn der Urlaub bereits genehmigt wurde, dann muss man lediglich mitteilen (wenn die AU nicht eh abläuft), dass man nun in Urlaub geht.
30.09.2012 um 16:06 Uhr
ich wurde mich melden und kunttun, dass die au endet und der genehmigte urlaub angetreten wird
kölner, gut das du zurück bist!
30.09.2012 um 16:49 Uhr
urlaub wurde bereits vorher genehmigt! also gilt auch bei krankheit vorher- es muss nicht vorher gearbeitet werden?
30.09.2012 um 17:32 Uhr
@Nubbel War nie weg - die WAF löschte nur schneller als erlaubt!
@munichcple Das ist ein Mythos im Arbeitsrecht!
01.10.2012 um 11:19 Uhr
(Oder muss man vorher wenigstens einen Tag arbeiten?)< Dies jedenfalls nicht. Es geht lediglich (wie kölner schon schreibt) um die eventuell notwendige Info an den AG, dass man an in Anschluß an die AU seinen Urlaub wie geplant antritt.
Aus meiner Sicht sollte man dies auf alle Fälle tun, da man sonst nur unnötige Mißverständnisse auslöst. Klarheit ist immer gut.
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