Erstellt am 04.09.2005 um 16:52 Uhr von Paul
BetrVg § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft.
BetrVg nehmen und der GL zeigen, wirkt meistens Wunder.
Erstellt am 04.09.2005 um 17:48 Uhr von Biggy
Hallo Paul
wo ist die Straftat wenn behauptet wird, dass es Personell nicht möglich ist, dass wir beide gleichzeitig an einem Seminar teilnehmen.Das Seminar wurde zwar rechtzeitig angemeldet beim Arbeitgeber aber sie versuchen halt ständig was zu finden um uns Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Ich habe erst durch den Dienstplan erfahren, (ich bin mit Frühdienst eingetragen in der Zeit in der Fortbilung ist) dass es Personell nicht möglich wäre dass wir beide auf Fortbilung gehn.
Also mit der Straftat bin ich mir nicht sicher ob ich auf diesem Weg was erreiche.
Gruß Biggy
Erstellt am 04.09.2005 um 20:27 Uhr von Paul
Das gilt auch für Behinderung der BR Arbeit, schaut mal im BetrVg nach. Es ist das Problem des AG für Vetretung zu sorgen, gehe mal davon aus das ihr die Fortbildung füh genug angemeldet habt. Ich weiß ist immer leichter gesagt wie getan mit den §§.
Gruß Paul
Erstellt am 05.09.2005 um 13:50 Uhr von Karl
Hallo Biggy
mein Vorschlag an Euch:
Sagt dem Arbeitgeber, dass Ihr dieses Seminar extern in einem Seminarhotel besuchen werdet, wenn intern hier einzelne BR-Mitglieder von der Teilnahme ausgeschlossen werden sollen. Macht dabei die Gegenrechnung auf: Seminargebühr + Hotelkosten + Fahrtkosten je TN.
Noch eines: Lasst euch nicht zu oft auf ein Inhouse-Seminar ein, sonst fehlt der Erfahrungesaustausch mit Kollegen aus anderen Betriebsräten völlig.
Gruß
Karl
Erstellt am 05.09.2005 um 14:09 Uhr von Biggy
Hallo Karl
vielen Dank für deine Antwort, das war auch mein Gedanke. Was sonst könnte sie mehr schrecken als noch mehr Kosten.
Gruß Biggy
Erstellt am 05.09.2005 um 18:28 Uhr von Biggi
Hallo Biggy,
das gleich Problem hatten wir auch. Wir haben dem Arbeitgeber mitgeteilt unser Seminar notfalls über ein Beschlussverfahren einzuklagen. Und siehe da,er hat nachgegeben.manchmal geht esnicht anders.