W.A.F. LogoSeminare

Fortbildung des Betriebsrats

H
HerbertRam
Mai 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zur Fortbildung des Betriebsrates. Wenn es 2 Fortbildungen gleichen/ähnlichen Inhaltes gibt, zum Beispiel BR 1, bin ich als BR Mitglied dann auch gehalten, das günstigere zu nehmen (700€+Ü/VP +Anreise) oder kann ich bei einem anderem Träger auch das teurere machen(1000€ + Ü/VP +Anreise). Wenn ich dazu gehalten bin das günstigere zu nehmen, wo finde ich die rechtliche Grundlage dafür? Gruß Herbert

50004

Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

04.05.2018 um 17:02 Uhr

Die rechtliche Grundlage ist der § 40 BetrVG.

AM
alter Mann

04.05.2018 um 19:45 Uhr

Nicht Du, sondern der Betriebsrat beschließt die Fortbildung. Grundsätzlich ist der BR gehalten, die wirtschaftlichen Interessen des AG zu berücksichtigen. Du bzw. der BR sollten also schon Argumente haben, dass das teurere Seminar bevorzugt wird. (geringere Hotelkosten, Urlaub/persönliche Lebensplanung o.a.) Viele AG streiten sich wegen so etwas nicht mit dem BR. Trotzdem sollte man bei Seminaren nicht ein teures Angebot wählen, weil man z.B. schon immer mal auf die Reeperbahn wollte. Ist jedenfalls meine Meinung, und mein BR sieht das genau so.

M
Moreno

05.05.2018 um 00:36 Uhr

Die Kosten müssen angemessen sein der BR muss sich da nicht auf irgendwelche Billiganbieter verweisen lassen. Wenn man mit einem Anbieter wie z.B W.A.F. gute Erfahrungen gemacht hat kann man auch dort die Seminare machen.

B
BRHamburg

05.05.2018 um 12:43 Uhr

Der Kosten - Nutzen Faktor muss stimmen. Wenn ihr also gute Argumente habt warum es das teuere Seminar sein soll. Gerade bei Seminar Reihen macht es aus meiner Sicht sinn bei einem Anbieter zubereiten.

Ihre Antwort