Hallo,

ich habe eine Frage zur Fortbildung des Betriebsrates. Wenn es 2 Fortbildungen gleichen/ähnlichen Inhaltes gibt, zum Beispiel BR 1, bin ich als BR Mitglied dann auch gehalten, das günstigere zu nehmen (700€+Ü/VP +Anreise) oder kann ich bei einem anderem Träger auch das teurere machen(1000€ + Ü/VP +Anreise).
Wenn ich dazu gehalten bin das günstigere zu nehmen, wo finde ich die rechtliche Grundlage dafür?
Gruß Herbert