Erstellt am 18.08.2005 um 07:02 Uhr von merlin
Guten Morgen Maiki,
gemäß § 87 (1) 2 hat der BR bei den Dienstplänen mitzubestimmen, d.h. Ihr könnt den Dienstplan ablehnen. Die Folge wäre, sollte der DP nicht so geändert werden, daß Ihr ihn guten Gewissens genehmigen könnt, daß die Einigungsstelle darüber entscheiden wird. Das hätte natürlich ziemliche Kosten für den Arbeitgeber zur Folge, sodaß es beim nächsten Mal vielleicht besser klappt. Meiner Meinung nach muß man manchmal einfach ein Exempel statuieren
Gruß, Merlin
Erstellt am 18.08.2005 um 08:44 Uhr von viktor
Also ich denke, der BR sollte jetzt die Verhandlungen über den Dienstplan für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen - dies dem Arbeitgeber mitteilen. Vorsorglich mitteilen, dass der AG es unterlassen möge, den Dienstplan ohne Zustimmung des BR in Kraft zu setzen.
Was heißt der Arbeitgeber will wissen wer im BR ist und welche Funktion er hat? Das muss er doch wohl wissen.- Schließlich wurde das Wahlergebnis doch bekanntgegeben und Ihr habt ihm doch irgendwann auch einmal gesagt, wer Vorsitzender ist und wer Stellvertreter.
Erstellt am 18.08.2005 um 10:48 Uhr von maiki
Hallo viktor
na klar hat GF das Wahlergebnis aber die neue PDL ist wohl noch nicht so weit vorgedrungen.Außerdem will sie sich in BR einmischen ,von wegen mit Sitzungen und so.Aber wir sind ja kooperativ.Heute haben wir über den DPLzu entscheiden ,aber so wie er ist können wir ihn nicht genehmigen.
Die andere Seite ist wenn alles korrekt eingehalten ist,ist eindeutig zu wenig Personal da;und die Dienste können nicht gedeckt werden.Sollen wir trotzdem hart bleiben,so kann es doch nicht weitergehen??
mfg
Erstellt am 18.08.2005 um 12:40 Uhr von viktor
Kurzfristig kann man sicherlich Personalengpässe mal mit Mehrarbeit überbrücken - ein Dauerzustand darf es aber nicht sein. Schließlich geht es nicht nur um die Einhaltung der Arbeitsverträge, Tarife u.s.w. sondern auch um die Gesundheit der Koillegen. Hier muß der Arbeitgeber einstellen. Darum hart bleiben.
Erstellt am 18.08.2005 um 15:54 Uhr von merlin
Viktor hat recht, nur über ein Ablehnen der Dienstpläne könnt Ihr den Arbeitgeber dazu bringen, einzustellen