Erstellt am 06.03.2006 um 07:52 Uhr von Pit
Ob die Mitarbeiter das neue Schichtsystem wollen oder nicht, wird dem AG egal sein. Die Einfuehrung obliegt im Direktionsrecht des AG. Alleine die Ausgestaltung ( AZ, Beginn und Ende der AZ, Pausenzeiten, Bezahlung ) obliegt im Mitbestimmungsrecht des BR. Gegenfrage: Was passiert wenn der BR nicht verhandeln will ? Was sagt dann der AG ?
Erstellt am 06.03.2006 um 08:54 Uhr von nidis
Hallo klonko. Die Antwort von Pit ist falsch. Selbst die Einführung einer Schicht ist nicht mit dem Direktionsrecht des AG abgedeckt.
Der BR hat auch bei der Einführung oder Änderung eines Schichtsystems Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Der AG darf einseitig keine Änderung vornehmen. Wenn der AG sein Schichtsystem ändern will, muß er mit dem BR in Verhandlungen treten. Bei Nichteinigung = Einigungsstelle.
Gruß nidis
Erstellt am 06.03.2006 um 09:11 Uhr von Blume
1. Möglichkeit : Sofort eine Umfrage unter den Kollegen starten , mit der Möglichkeit alte und neue Wunsch - Arbeitszeiten anzukreuzen .
2. Möglichkeit : Ihr stimmt dem neuen System zur Probe zu ( Zeitraum festlegen !) , danach eine Umfrage , siehe oben
Test Ihr das System zur Probe , kann der Arbeitgeber niemandem mangelnde Kooperation vorwerfen , Ihr habt ja schließlich die neuen Zeiten ausprobiert aber für nicht gut ( Begründen ) gefunden .
Damit habt Ihr dann definitiv die Meinung der Kollegen , könnt der geplanten Einführung des neuen Schichtsystems nichtzustimmen , evtl. in Verhandlung mit dem Arbeitgeber treten . Ist er uneinsichtig und stellt trotzdem um , Einigunsstelle anrufen .
Klärt das auch mit der für Euch zuständigen Gewerkschaft ab !