Erstellt am 10.08.2005 um 12:57 Uhr von Täve
Schöne Idee, aber was sollte den AG dazu veranlassen?
Er ist lediglich angehalten für erträgliche Raumtemperaturen zu sorgen, die sechs Grad unter der Aussentemperatur liegen müssen, und das auch nur bei großer Hitze. Sonst nix.
Täve
Erstellt am 10.08.2005 um 13:22 Uhr von viktor
In der Arbeitsstättenverordnung gab es tatsächlich einen Punkt, wonach der AG ein Getränk zur Verfügung stellen muß. Offen ließ die Richtlinie ob es unentgeltlich sein sollte (was allgemein für Wasser angenommen wurde). Inzwischen ist ja der Arbeits- und Gesundheitsschutz liberalisiert worden. Der AG muß selbst für den Gesundheitzsschutz im erforderlichem Umfang sorgen - konkrete Vorschriften sind entfallen (was natürlich nun nicht unbedingt heisst, das er jetzt keine Getränke mehr zur Verfügung stellen muß)
Erstellt am 14.11.2005 um 09:10 Uhr von MG
Du kannst dies von der Arbeitsstättenrichtlinie § 6 Raumtemperatur ableiten. Genauer 6.1.2 - Der Arbeitgeber hat zuerst technische Einrichtungen (z.B.Klima) anzubringen, wenn das nicht greift oder nicht gemacht wird, dann ist persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen (das wird bei Hitze sicherlich schwierig) und danach dann Wasser (so zu sagen als Schutzausrüstung). Dies dann selbstverständlich kostenlos, so ist das nun mal mit Schutzausrüstung.
Erstellt am 15.11.2005 um 00:10 Uhr von Akira
Hallo.
§ 29 Arbeitstättenverordnug Pausenräume
(4) Pausenräume müssen entsprechend der Zahl der Arbeitnehmer ,die sich gleichzeitig in den räumen aufhalten sollen, mit Tischen,die leicht zu reinigen sind,Stühlen Kleiderhaken und noch so einiges mehr .
aber der letzte Satz ist wichtig .
TRINKWASSER ODER EIN ANDERES ALKOHOLFREIES GETRÄNK MUSS DEN ARBEITNEHMERN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN:
Erstellt am 15.11.2005 um 10:06 Uhr von Bernd
Akira,
die Arbeitsstättenverordnung hat nur 8 Paragraphen!