Erstellt am 20.06.2007 um 17:22 Uhr von Dummi
@Schwabennase
Zu den Raumtemperaturen §3 ArbeitsstättenVO Sagt die ASR6 ´3.3
das die lufttemperatur 26 Grad nicht überschreiten "soll".
Bei darüberliegenden Außentemperaturen darf die Lufttemperatur in Ausnahmefällen höher sein.
Alles sehr schwammig.
Gruss
Erstellt am 20.06.2007 um 23:19 Uhr von supermama
@Schwabennase
die arbstt. verordnung sagt: das die raumtemperatur 26 Grad nicht überschreiten "sollte ". was in diesem Jahr wohl ganz schlimm werden wird, bei uns ist es auch sehr heiß, ich arbeite in einem Call- Center.
andere Maßnahmen, Fenster zu, Rollos runter, mobile Klimageräte anschaffen, Ventilatoren oder vom GF das er mal einen ausgibt, ich meine Obst , Gemüse (Wurzel , Gurke, Tomate) Melone oder Eis ausgibt.
gruß
Erstellt am 21.06.2007 um 14:16 Uhr von ratlve
bei Temperaturen über 26 Grad handelt es sich um einen Hitzearbeitsplatz. Das bedeutet, dass jedem Mitarbeiter 10 Minuten zusätzliche Pause pro Stunde zustehen.
Erstellt am 21.06.2007 um 15:46 Uhr von Susanne
Erstellt am 21.06.2007 um 18:58 Uhr von pirat
@Schwabennase,
gib mal unter Suchbegriff Hitze oder 7341 ein.
Erstellt am 21.06.2007 um 21:52 Uhr von jugo
wenn was passiert, jemand aufgrund der hitze umkippt, sind die GF dran, können haftbar gemacht werden ....
Erstellt am 22.06.2007 um 07:55 Uhr von schoeni
Bei einem Hitzearbeitsplatz, ist dies denn eine bezahlte Pause ?