Hallo zusammen

ich möchte nochmal den Fall 21966 mit dem Thema Abmahnung von Hans28 aufgreifen und gerne mit euch nochmal darüber diskutieren.

Die letzte Antwort die von Frankenland gekommen ist, finde ich sehr interessant und logisch. Wenn ein Produktionsleiter Abmahnen könnte, müsste er ja die sogenannte Warnfunktion aufführen und im Wiederholungsfall dann auch den Mitarbeiter kündigen.

Da dieser PL kein leitender ist, kann er auch nicht Abmahnen bzw. evtl. kündigen. Er müsste dieses Fehlverhalten der GL melden und um Abmahnung bitten.

Wie seht ihr das?

Gruß
Nordlicht