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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung Teil 2 - wer darf abmahnen?

N
Nordlicht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

ich möchte nochmal den Fall 21966 mit dem Thema Abmahnung von Hans28 aufgreifen und gerne mit euch nochmal darüber diskutieren.

Die letzte Antwort die von Frankenland gekommen ist, finde ich sehr interessant und logisch. Wenn ein Produktionsleiter Abmahnen könnte, müsste er ja die sogenannte Warnfunktion aufführen und im Wiederholungsfall dann auch den Mitarbeiter kündigen.

Da dieser PL kein leitender ist, kann er auch nicht Abmahnen bzw. evtl. kündigen. Er müsste dieses Fehlverhalten der GL melden und um Abmahnung bitten.

Wie seht ihr das?

Gruß Nordlicht

4.38603

Community-Antworten (3)

P
pirat

19.04.2008 um 12:00 Uhr

@Nordlicht

So sehe ich das auch........siehe Antwort 92144. Prüfen, ob die Person zur Abmahnung berechtigt ist. Falls nicht, ist die Warnfunktion nicht gegeben. Dann schriftlich die Rücknahme der Abmahnung fordern.

gucks du hier... http://www.schwbv.de/pdf/abmahnung_checkliste.pdf

E
Emilius

19.04.2008 um 12:26 Uhr

Moin.Egal wer letztlich kündigt, der Dienstvorgesetzte kann jederzeit abmahnen. Das darf er und das kann er

B
BRV4U

19.04.2008 um 21:16 Uhr

Der Dienstvorgesetzte darf nur abmahnen, wenn er von der GL davon beauftragt wurde. Dann darf er Abmahnungen unterschreiben, aushändigen und auch aussprechen. Wenn nicht, ist die Abmahnung das Papier nicht wert. Zu unserem Glück kennen sich unsere Abteilungsleiter, Geschäftsführung und selbst die Personalabteilung nicht so recht mit dem Thema aus. Ca. 90% der bei uns "verteilten" Abm. sorgen allenfalls für leichtes Lächeln beim Anwalt.....

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