Erstellt am 14.07.2005 um 00:47 Uhr von otto
Der BR hat völlig recht. Kundenbetreuung an Abend usw. ist natürlich Arbeitszeit.
Mein Rat: Der BR sollte sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht engagieren - die W.A.F. hat dazu Vorschläge - und diesen beauftragen, dem Arbeitgeber die Rechtslage vor Augen zu führen. Ein Schreiben eines RA im Auftrag des BR bewirkt oft Wunder, weil der Arbeitgeber merkt, daß es der BR ernst meint mit seinen völlig berechtigten Forderungen.
Erstellt am 14.07.2005 um 13:23 Uhr von viktor
Hier stimme ich Otto voll und ganz zu.
Vielleicht eine Faustregel: Immer wenn ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber tätig wird, ist dies auch Arbeitszeit.
PS: Wir haben einen großen Außendienst und liegen mit dem AG zum Thema Arbeitszeit ebenfalls im Streit. Mir scheint hier eine Arbeitgeberkampagne im Gang zu sein. Bei uns geht es um Fahrzeiten. Wir haben das Arbeitsgericht angerufen. Wermuthstropfen in dieser Sache: Justitia's Mühlen mahlen langsam.