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Definition "Arbeitszeit" - gehört abendliche Kundenbetreuung dazu ??

H
hans
Jan 2018 bearbeitet

Unsere GL stellt sich auf den Standpunkt, dass abendliche Kundenbetreuung, wie sie z.B. im Rahmen von Abnahmen oder sonstigen Projekt-Meetings durchaus üblich sind, >keine Arbeitszeit< darstellt und somit keinerlei Anspruch auf Vergütung in jedweder Form für diese Zeiten besteht. Unklar bleibt ferner die Versicherungsfrage und die sich zwangsläufig ergebenden (Arbeits-)Zeitüberschreitungen. Im BR herrscht einhellig die Ansicht, dass Zeiten, die im Rahmen der beruflichen Aufgaben und somit im Dienste der Firma geleistet werden, selbstverständlich als "Arbeitszeit" zu werten sind. Unsere Frage: gibt es zu diesem Thema Gesetzeskommentare oder richtungsweisende AG-Urteile ? Wie können wir uns Rechtssicherheit verschaffen, ohne sofort eine Einigungsstelle anzurufen ?

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Community-Antworten (2)

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otto

14.07.2005 um 02:47 Uhr

Der BR hat völlig recht. Kundenbetreuung an Abend usw. ist natürlich Arbeitszeit. Mein Rat: Der BR sollte sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht engagieren - die W.A.F. hat dazu Vorschläge - und diesen beauftragen, dem Arbeitgeber die Rechtslage vor Augen zu führen. Ein Schreiben eines RA im Auftrag des BR bewirkt oft Wunder, weil der Arbeitgeber merkt, daß es der BR ernst meint mit seinen völlig berechtigten Forderungen.

V
viktor

14.07.2005 um 15:23 Uhr

Hier stimme ich Otto voll und ganz zu.

Vielleicht eine Faustregel: Immer wenn ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber tätig wird, ist dies auch Arbeitszeit.

PS: Wir haben einen großen Außendienst und liegen mit dem AG zum Thema Arbeitszeit ebenfalls im Streit. Mir scheint hier eine Arbeitgeberkampagne im Gang zu sein. Bei uns geht es um Fahrzeiten. Wir haben das Arbeitsgericht angerufen. Wermuthstropfen in dieser Sache: Justitia's Mühlen mahlen langsam.

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