Unsere GL stellt sich auf den Standpunkt, dass abendliche Kundenbetreuung, wie sie z.B. im Rahmen von Abnahmen oder sonstigen Projekt-Meetings durchaus üblich sind, >keine Arbeitszeit< darstellt und somit keinerlei Anspruch auf Vergütung in jedweder Form für diese Zeiten besteht. Unklar bleibt ferner die Versicherungsfrage und die sich zwangsläufig ergebenden (Arbeits-)Zeitüberschreitungen.
Im BR herrscht einhellig die Ansicht, dass Zeiten, die im Rahmen der beruflichen Aufgaben und somit im Dienste der Firma geleistet werden, selbstverständlich als "Arbeitszeit" zu werten sind.
Unsere Frage: gibt es zu diesem Thema Gesetzeskommentare oder richtungsweisende AG-Urteile ? Wie können wir uns Rechtssicherheit verschaffen, ohne sofort eine Einigungsstelle anzurufen ?