Was gehört zur Arbeitszeit?
Hallo, bei uns im Betrieb ist die Frage aufgetaucht, wann ein Mitarbeiter an seinem Büroarbeitsplatz angekommen sein muss, um pünktlich mit seiner Arbeit beginnen zu können. Gibt es irgendwo dazu Informationen oder Empfehlungen? Wir sind ein Buchverlag und bei den Arbeitsplätzen handelt sich ausschließlich um PC-Arbeitsplätze. Ich glaube in der Industrie gab es sowas mal unter dem Begriff "Rüstzeit"?! Den vor Beginn der eigentlichen Arbeitszeit muss ja die Jacke weggehängt, ggf. der Kaffee gekocht und was weiß ich, bsp. die Hände gewaschen sein ooooder? Wie geht man an dieses Thema richtig ran? Danke :-)
Community-Antworten (9)
04.07.2006 um 15:27 Uhr
@arbeitsknecht Ich überlege die ganze Zeit bereits, ob Du hier einen witzigen Beitrag ins Forum stellen wolltest; sicher bin ich mir da aber auch nicht!
04.07.2006 um 16:29 Uhr
das ist der Gag des Tages! arbeitsknecht, was hat Kaffeekochen mit Rüstzeit zu tun?
04.07.2006 um 17:45 Uhr
Also, ich kann ohne eine Tasse Kaffee am Morgen auf dem Schreibtisch nichts arbeiten :-))
04.07.2006 um 17:47 Uhr
Geht mir zwar auch so, aber dafür habe ich Praktikanten. Da ist Kaffeekochen sowieso keine AZ! ;-)
04.07.2006 um 18:26 Uhr
Hallo Arbeitsknecht (schöner Nick!), also bei uns (Fachklinik) kochen die Nachtdienste den Kaffee, die haben da eine entsprechende Dienstanweisung. Ansonsten steht fest, wann die Arbeitszeit beginnt,... na, dann beginnt sie eben. Ob da einer seine Jacke noch aufhängt, die Hände wäscht oder den Rechner erst eine Minute danach startet ist da unerheblich. Aber so richtig hat das Deine Frage nicht beantwortet, oder? So wie's aussieht müsste man das mal Gerichtlich feststellen lassen, auf das Gesicht von dem verhandelnden Richter wäre ich mal gespannt! Gruß Pfarrer
04.07.2006 um 21:38 Uhr
Kaffee kochen ist sicherlich ein ganz schlechtes Beispiel, aber wichtig ist dieses Thema doch. Wir haben dazu eine Betriebsvereinbarung geschlossen. Es handelt sich da um 4 Minuten vor und nach der Schicht, die mit in die Zeiterfassung kommen. Problematisch aber wohl nur für Betriebe, in denen zwingend die Arbeitsplätze um z.B. acht Uhr besetzt sein müssen.
Wichtig insofern, als dass sich die Zeiten aufaddieren, vor allem, wenn PC-Arbeitsplätze mit aufwändiger Software bestückt sind und die Rechner elend lange zum hochfahren benötigen. Hört sich vielleicht im ersten Moment lächerlich an, aber wenn Ihr das auf ein Jahr hochrechnet, kommt man da schnell in den Bereich von 30 Stunden, pro Person versteht sich!
@ arbeitsknecht: Vielleicht kann man das Problem aber auch innerhalb der Arbeitsgruppen lösen, indem man rollierend einen Kollegen/eine Kollegin bittet, fünf Minuten früher zu kommen, die Rechner hoch zu fahren und den Kaffee kocht :o)
Silas
04.07.2006 um 22:00 Uhr
@Silas Wenn Du damit anfangen willst...dann sollten wir uns auch über die Raucherpausen unterhalten!
04.07.2006 um 22:47 Uhr
(Sarkasmus ein!) Seit unser AG Zeiterfassungsterminals im Parkhaus aufgehängt hat, ist auch das "über-den-Hof-gehen" Arbeitszeit. Die Mitarbeiter, die sowieso schon genug Mehrarbeitsstunden auf ihrem Konto haben, die stempeln ehrlich, also erst an der Terminals im Haus.
Mein Fazit daraus: Das Misstrauen der Geschäftsleiter über die Ehrlichkeit der Mitarbeiter führte zur Einführung einer automatischen Zeiterfassung, und dadurch erst zu planbarer Mehrarbeit
Falls ihr also keine automatische Zeiterfassung habt, seid ihr schlecht dran. Dann beginnt die Arbeitszeit mit Aufnahme der Arbeit am Arbeitsplatz. (Sarkasmus aus!)
05.07.2006 um 14:07 Uhr
ArbZG § 2 Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen;
Mir sind weder Tarif- noch Arbeitsverträge noch BV´s bekannt, in denen "Kaffee kochen, Jacke ausziehen, Händewaschen" zu den arbeitsvertraglich vereinbarten Pflichten eines AN gehören.
Somit dürfte die Arbeitszeit unweigerlich mit Erscheinen am Arbeitsplatz beginnen!
w-j-l, ist denn für die Überquerung des Hofes wenigstens eine Mindest-Schritt-Geschwindigkeit vorgeschrieben?
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