Erstellt am 04.07.2006 um 13:27 Uhr von Kölner
@arbeitsknecht
Ich überlege die ganze Zeit bereits, ob Du hier einen witzigen Beitrag ins Forum stellen wolltest; sicher bin ich mir da aber auch nicht!
Erstellt am 04.07.2006 um 14:29 Uhr von Mona-Lisa
das ist der Gag des Tages!
arbeitsknecht, was hat Kaffeekochen mit Rüstzeit zu tun?
Erstellt am 04.07.2006 um 15:45 Uhr von Rollie
Also, ich kann ohne eine Tasse Kaffee am Morgen auf dem Schreibtisch nichts arbeiten :-))
Erstellt am 04.07.2006 um 15:47 Uhr von Kölner
Geht mir zwar auch so, aber dafür habe ich Praktikanten. Da ist Kaffeekochen sowieso keine AZ!
;-)
Erstellt am 04.07.2006 um 16:26 Uhr von Pfarrer
Hallo Arbeitsknecht (schöner Nick!), also bei uns (Fachklinik) kochen die Nachtdienste den Kaffee, die haben da eine entsprechende Dienstanweisung. Ansonsten steht fest, wann die Arbeitszeit beginnt,... na, dann beginnt sie eben. Ob da einer seine Jacke noch aufhängt, die Hände wäscht oder den Rechner erst eine Minute danach startet ist da unerheblich. Aber so richtig hat das Deine Frage nicht beantwortet, oder? So wie's aussieht müsste man das mal Gerichtlich feststellen lassen, auf das Gesicht von dem verhandelnden Richter wäre ich mal gespannt! Gruß Pfarrer
Erstellt am 04.07.2006 um 19:38 Uhr von Silas
Kaffee kochen ist sicherlich ein ganz schlechtes Beispiel, aber wichtig ist dieses Thema doch. Wir haben dazu eine Betriebsvereinbarung geschlossen. Es handelt sich da um 4 Minuten vor und nach der Schicht, die mit in die Zeiterfassung kommen. Problematisch aber wohl nur für Betriebe, in denen zwingend die Arbeitsplätze um z.B. acht Uhr besetzt sein müssen.
Wichtig insofern, als dass sich die Zeiten aufaddieren, vor allem, wenn PC-Arbeitsplätze mit aufwändiger Software bestückt sind und die Rechner elend lange zum hochfahren benötigen. Hört sich vielleicht im ersten Moment lächerlich an, aber wenn Ihr das auf ein Jahr hochrechnet, kommt man da schnell in den Bereich von 30 Stunden, pro Person versteht sich!
@ arbeitsknecht: Vielleicht kann man das Problem aber auch innerhalb der Arbeitsgruppen lösen, indem man rollierend einen Kollegen/eine Kollegin bittet, fünf Minuten früher zu kommen, die Rechner hoch zu fahren und den Kaffee kocht :o)
Silas
Erstellt am 04.07.2006 um 20:00 Uhr von Kölner
@Silas
Wenn Du damit anfangen willst...dann sollten wir uns auch über die Raucherpausen unterhalten!
Erstellt am 04.07.2006 um 20:47 Uhr von w-j-l
(Sarkasmus ein!)
Seit unser AG Zeiterfassungsterminals im Parkhaus aufgehängt hat, ist auch das "über-den-Hof-gehen" Arbeitszeit. Die Mitarbeiter, die sowieso schon genug Mehrarbeitsstunden auf ihrem Konto haben, die stempeln ehrlich, also erst an der Terminals im Haus.
Mein Fazit daraus: Das Misstrauen der Geschäftsleiter über die Ehrlichkeit der Mitarbeiter führte zur Einführung einer automatischen Zeiterfassung, und dadurch erst zu planbarer Mehrarbeit
Falls ihr also keine automatische Zeiterfassung habt, seid ihr schlecht dran. Dann beginnt die Arbeitszeit mit Aufnahme der Arbeit am Arbeitsplatz.
(Sarkasmus aus!)
Erstellt am 05.07.2006 um 12:07 Uhr von Fayence
ArbZG § 2 Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen;
Mir sind weder Tarif- noch Arbeitsverträge noch BV´s bekannt, in denen "Kaffee kochen, Jacke ausziehen, Händewaschen" zu den arbeitsvertraglich vereinbarten Pflichten eines AN gehören.
Somit dürfte die Arbeitszeit unweigerlich mit Erscheinen am Arbeitsplatz beginnen!
w-j-l,
ist denn für die Überquerung des Hofes wenigstens eine Mindest-Schritt-Geschwindigkeit vorgeschrieben?