Erstellt am 24.03.2014 um 14:40 Uhr von martinez
@ DianaDresdner
Bist du Betriebsrat oder Arbeitgeber?
Gruß
Erstellt am 24.03.2014 um 15:01 Uhr von webun
Was ich vor Beginn der Arbeitszeit tue, geht den AG nichts an, das kann auch nicht durch eine BV geregelt werden.
Wenn meine Arbeitszeit um 7:00 Uhr beginnt, kann mir niemand vorschreiben, wo ich um 6:59 Uhr zu sein habe, oder was ich um 6:59 Uhr zu tun habe. (Dass ich dann besser nicht mehr in der Kiste liegen sollte, wenn ich nicht um 7:01 Uhr ne Abmahnung kassieren möchte, muss ich mir schon selbst überlegen).
webun
Erstellt am 24.03.2014 um 15:11 Uhr von Pjöööng
Zitat (martinez):
"Bist du Betriebsrat oder Arbeitgeber?"
Hängt die korrekte Antwort davon ab?
Zitat (DianaDresdner):
"Zählt vor Beginn schon, laut Gesetz, wenn man das Gebäude betritt, oder wenn man fertig an seinem Arbeitsplatz ist?"
Die Frage scheint auf den ersten Blick sehr einfach zu sein, die Antwort leider nicht.
Zur Arbeitszeit gehören definitiv auch alle arbeitsvorbereitenden Tätigkeiten (z.B. PC hochfahren, Wechselgeld aus dem Kassenbüro holen u.ä.). Auch betriebsbedingte Wegezeiten gehören zur Arbeitszeit. Als Beginn der Arbeitszeit ist der Zeitpunkt maßgeblich zu dem sich der AN im Betrieb aufhält und bereit ist, den Weisungen des Arbeitgebers gemäß tätig zu werden.
Das ist in der Tat alles etwas schwammig, insbesonder zu der Frage inwieweit längere Wege innerhalb des Betriebsgeländes um den Arbeitsplatz zu erreichen zur Arbeitszeit zählen ist vorsichtig gesagt umstritten.
Erstellt am 24.03.2014 um 15:30 Uhr von gironimo
Ich bin da auch der Meinung, dass die Arbeitszeit jedenfalls nicht erst dann beginnt, wenn man auf dem Stuhl sitzt.
Andererseits kann man dies auch in einer BV regeln. Als BR würde ich aber da ganz genau schauen, was alles zur Arbeit gehört.
Ich empfehle im Zweifel ein Seminar zum Thema Arbeitszeit.
Erstellt am 24.03.2014 um 20:19 Uhr von Moreno
Sorry Diana aber so wie Du das hier formulierst hört sich das echt krass an! Also meine Arbeitskraft stell ich erst zur Verfügung ab dem Zeitpunkt wo ich bezahlt werde. Wenn ich vorher im Betrieb bin höchstens um nen Kaffee zu trinken oder mit den Kollegen zu plauschen. Dieses sollte der Betriebsrat eher dem Ag klar machen anstatt zu überlegen wie sie den AN umerziehen können.
Erstellt am 25.03.2014 um 00:10 Uhr von metallica
"Wir haben da das Problem, dass einige MA zu spät am Arbeitsplatz ankommen und man noch einige Dinge zu erredigen hat, bis man anfangen kann, zu arbeiten."
Was sind das denn für Dinge? Abgeurteilt wurde u.a. dass Umkleiden Arbeitszeit ist, wenn die Arbeitskleidung vorgeschrieben ist (z.B. Uniformen, sterile Kleidung o.ä.). Arbeitsvorbereitende Maßnahmen z.B. das Hochfahren von Maschinen im Allg., sind, wie Pjöng schone geschrieben hat, Arbeitszeit.
Die Auswertung der Krimkrise oder der letzten BR Aktionen normalerweise nicht, das wäre dann auch abmahnfähig. Also was stört dich konkret in deiner Firma?
Erstellt am 25.03.2014 um 07:51 Uhr von DianaDresdner
Hallo nochmal,
danke fü die Antworten.
Also konkreter. Ich bin BR. Wir fangen bei uns um 8 h an zu arbeiten. Haben eine Vereinbarung getroffen, dass wir 5 min. vor Arbeitsbeginn da sein sollen um den PC hochzufahren, damit wir pünktlich um 8 h anfangen können. Diese Zeit bekommt jeder MA gutgeschrieben auf seiner Überstundenliste. Es stört natürlich den AG und auch einige MA, dass manche MA einfach zu spät kommen, z. B. 1 min. vor 8 h und dann erst noch PC hochfahren und dann erst um 8.05 h anfangen zu arbeiten. Diese MA bekommen auch 5 min. ÜS gutgeschrieben, obwohl sie gar nicht 5 min. vorher da waren und es nicht pünktlich geschafft haben.
Wie kann man das regeln? Es wurde gesagt, dass Beginn der AZ schon ist, wenn man das Gebäude betritt und das ist ja dann vor 8 h.
Ist das so hinzunehmen oder kann man da was machen?
Grüßle
Diana Dresdner
Erstellt am 25.03.2014 um 10:00 Uhr von Kulum
Ich finde die BV schon etwas mutig. Einfach mal etwas vereinbart, was über den Arbeitsvertrag hinausgeht. Wenn mein Arbeitsvertrag sagt, ich habe 40h die Woche zu arbeiten, könnt ihr das nicht paschal um 25 Minuten erweitern, nur weil Chef möchte, dass die 40h reine Arbeit sein sollen und ich doch bitte die Vorbereitung meiner Arbeit auch vor meiner Arbeitszeit erbringe. Wenn es auf diese 5 Minuten tatsächlich ankommt, muss der AG eben organisieren, dass jemand anderes die Vorbereitung übernimmt.
Ich würde sagen, die AN machen alles richtig. Sie sind vor Beginn ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitszeit anwesend
Erstellt am 25.03.2014 um 12:04 Uhr von moreno
Oh Diana Du hast es immmer noch nicht verstanden :-) die Arbeitnehmer kommen nicht zu spät wenn sie um eine Minute vor acht im Geschäft sind!
Ja machen könnt Ihr schon was: Seminare damit Ihr nicht wieder solche BVs abschliesst!
Erstellt am 25.03.2014 um 23:15 Uhr von Farce
Das nennt man dann einen verbotenen Eingriff in die Tarifautonomie.
Ein ganz böser würde jetzt sagen, das hier die durch das Grundgesetz geschützten Rechte einer GW verletzt wurden.
Die Frage von Martinez ist daher auch gar nicht so abwegig. Ein BR sollte sich eigentlich auf der richtigen Straßenseite befinden und nicht die Fegen, auf der ansonsten der Chef vielleicht stolpert.