Weiss zufällig jemand hier wie sich das mit dem Wort "vor Beginn der Arbeitszeit" verhällt? Zählt vor Beginn schon, laut Gesetz, wenn man das Gebäude betritt, oder wenn man fertig an seinem Arbeitsplatz ist?

Wir haben da das Problem, dass einige MA zu spät am Arbeitsplatz ankommen und man noch einige Dinge zu erredigen hat, bis man anfangen kann, zu arbeiten.

Jetzt haben wir als BR die Info bekommen, dass man diese MA nicht abnahmen kann, da sie vor vor Beginn der Arbeit das Gebäude betreten, was laut Gesetz reicht.

Wie bekommt man das hin, dass diese MA pünktlich da sind, damit sie zu ihrem Beginn der Arbeitszeit auch anfangen können zu arbeiten und nicht ein paar Minuten später?

Reicht da eine BV aus, wo man genau festlegt, dass vor Beginn der Arbeitszeit bedeutet, fertig an seinem Platz und dann pünktlich anfangen?

Danke für Eure Antworten.