Moin wir haben das Problem das der Chef nur über eine Definition der Arbeitsstelle eine neue BV abschließen möchte. Dabei gibt es unterschiedliche Auffassungen. Sein Interesse daran liegt, um dann penibel genau festzulegen, wann und wo die Arbeitszeit beginnt bzw. endet. Während Er die Arbeitszeit am Baucontainer beginnen lassen möchte (ohne Ankleidezeit für die persönliche Schutzausrüstung auf der Baustelle) möchte er den Beginn der Pausen und Ende der Arbeitszeit direkt am Arbeitsplatz beenden lassen. Die Pause beginnt dann am jeweiligen Arbeitsplatz mit dem Gang zum Pausencontainer und für den Feierabend gilt das Gleiche. Das würde bedeuten Werkzeug säubern und Einräumen sind dann unentgeltlich zu leisten. Umkleidezeiten und Waschzeiten will er nicht akzeptieren. Kann mir da jemand behilflich sein fundamentierte Details für dieses Thema zu finden?! Gerne mit Bundesgerichts-Urteile oder ähnlichen.
Danke mit freundlichen Grüßen.