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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Definition Arbeitsstelle und Arbeitszeit

B
BR-KP
Apr 2019 bearbeitet

Moin wir haben das Problem das der Chef nur über eine Definition der Arbeitsstelle eine neue BV abschließen möchte. Dabei gibt es unterschiedliche Auffassungen. Sein Interesse daran liegt, um dann penibel genau festzulegen, wann und wo die Arbeitszeit beginnt bzw. endet. Während Er die Arbeitszeit am Baucontainer beginnen lassen möchte (ohne Ankleidezeit für die persönliche Schutzausrüstung auf der Baustelle) möchte er den Beginn der Pausen und Ende der Arbeitszeit direkt am Arbeitsplatz beenden lassen. Die Pause beginnt dann am jeweiligen Arbeitsplatz mit dem Gang zum Pausencontainer und für den Feierabend gilt das Gleiche. Das würde bedeuten Werkzeug säubern und Einräumen sind dann unentgeltlich zu leisten. Umkleidezeiten und Waschzeiten will er nicht akzeptieren. Kann mir da jemand behilflich sein fundamentierte Details für dieses Thema zu finden?! Gerne mit Bundesgerichts-Urteile oder ähnlichen. Danke mit freundlichen Grüßen.

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

23.04.2019 um 10:48 Uhr

Ich würde mich an die Gewerkschaft (Bau und / oder Baunebengewerbe) wenden. In den TV dürfte einiges geregelt sein bzw. man erhält schon mal ne Info wie es da geregelt ist.,

K
krambambuli

23.04.2019 um 11:05 Uhr

Fundierte Details? Die gibt es tonnenweise. Allein in den Kommentaren zum BetrVG (Fitting oder Däubler und andere) dürfte viel dazu stehen (§ 87.1.2+3 BetrVG)

M
Moreno

23.04.2019 um 11:19 Uhr

Na vielleicht sollten die AN mal ihre Arbeitsgeräte einfach liegen lassen wenn die Arbeitszeit rum ist! Das säubern und einräumen kann dann der AG selber machen! :-) Natürlich dürft Ihr keine BV abschließen in der geregelt wird, dass die AN noch nach Feierabend noch solche Tätigkeiten verrichten müssen.

Hessisches LAG, Urteil v. 23.11.2015, 16 Sa 494/15

Umkleidezeiten gehören auch dann Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer sich zwar theoretisch zu Hause umziehen könnten, dies aber faktisch wegen der starken Verschmutzung der Arbeitskleidung unmöglich bzw. unzumutbar ist. Des Weiteren kann sich die Unzumutbarkeit daraus ergeben, dass die Arbeitskleidung mit einem sehr auffälligen Firmenemblem versehen ist.

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