Erstellt am 23.04.2019 um 08:48 Uhr von Kjarrigan
Ich würde mich an die Gewerkschaft (Bau und / oder Baunebengewerbe) wenden.
In den TV dürfte einiges geregelt sein bzw. man erhält schon mal ne Info wie es da geregelt ist.,
Erstellt am 23.04.2019 um 09:05 Uhr von Krambambuli
Fundierte Details? Die gibt es tonnenweise. Allein in den Kommentaren zum BetrVG (Fitting oder Däubler und andere) dürfte viel dazu stehen (§ 87.1.2+3 BetrVG)
Erstellt am 23.04.2019 um 09:19 Uhr von moreno
Na vielleicht sollten die AN mal ihre Arbeitsgeräte einfach liegen lassen wenn die Arbeitszeit rum ist! Das säubern und einräumen kann dann der AG selber machen! :-)
Natürlich dürft Ihr keine BV abschließen in der geregelt wird, dass die AN noch nach Feierabend noch solche Tätigkeiten verrichten müssen.
Hessisches LAG, Urteil v. 23.11.2015, 16 Sa 494/15
Umkleidezeiten gehören auch dann Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer sich zwar theoretisch zu Hause umziehen könnten, dies aber faktisch wegen der starken Verschmutzung der Arbeitskleidung unmöglich bzw. unzumutbar ist. Des Weiteren kann sich die Unzumutbarkeit daraus ergeben, dass die Arbeitskleidung mit einem sehr auffälligen Firmenemblem versehen ist.
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