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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohn und Gehalt - Kein Weihnachts/Urlaubsgeld mehr für "Neue" geht das? Dringend!

Y
yuma
Jan 2018 bearbeitet

bei uns wird in Anlehnung an den BAT gezahlt. Bei unseren Neueinstellungen BAT sowieso" nun das Problem dass die GF heute sagte die "Neuen" bekommen kein Weihnachts/Urlaubsgeld bzw die Verträge werden individuell ausgehandelt. Geht das? Ist das nicht eine Ungleichbehandlung? wir haben morgen Sondersitzung wegen den ganzen Einstellungen. Deshalb brauche ich schnell Antwort. Danke

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Community-Antworten (4)

S
sönke

07.07.2005 um 18:44 Uhr

Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten laut dem BetrVG § 87 (1) Abs 10/11 mitzubestimmen =Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren damit könnt ihr eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber eingehen , würde ich mir aber wenn ihr sowas noch nicht gemacht habt rat bei der Gwerkschaft holen denn das ist so als wenn ihr einen Tarif für euer Unternehmen aushandelt und die kollegen von der Gewerkschaft haben da erfahrung mit , wenn der AG dann mit euren Vorschlägen nicht einverstanden ist könnt ihr auch die einigungsstelle einberufen die entscheidet dann schraubt eure forderungen ruhig dann etwas höher weil ihr Wahrscheinlich sowiso abstriche machen müsst wenn es zur Einigungsstelle kommt , somit habt ihr nach abschluß der Verhandlunen vieleicht noch etwas besseres ereicht als ihr es jetzt schon habt, in sachen Lohn, zugegeben ist nicht einfach nur Mut , es kann auch ein guter Rechtsanwlt helfen Mfg Sönke Oh eins noch ihr könnt natürlich auch in den Wirtschaftsbericht des Unternehmens einblicken als BR und sehen was es denn so an Gewinne/misse fährt damit ihr mal Zahlen vor Augen habt, das dürft ihr euch dann auch Notieren und dann ab zur Gewerkschaft und/oder zum Rechtsanwalt eures Vertauens viel glück Sönke

Y
yuma

07.07.2005 um 19:03 Uhr

wir haben jetzt ja keine bv. und morgen sollen wir der eingruppierung zustimmen!? wir sind ja nur gastmitglied also meine ich auch nicht an den tarifvertrag gebunden. wenn der ag das so mit den neuen kollegen aushandelt können wir dann dagegen stimmen?

R
Roadrunner

07.07.2005 um 19:34 Uhr

Betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen gelten schon, wenn der AG Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Da es sich bei dem Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld um Inhaltsnormen handeln dürfte gelten diese nur,wenn beide also AG und AN tariflich gebunden sind. Sollte dies nicht zutreffen, so entfalten diese Normen auch keine zwingende Wirkung und der §87 des BetrVG lebt wieder auf, sofern dies durch §87 überhaupt gedeckt ist - siehe §77 BetrVG. Der AG müsste dies dann mit den AN selber aushandeln. Denn §77 enthält eine Zuständigkeitsvorschrift um eben die Tarifautonomie zu schützen. Wenn der AG aber einen Anerkennungs-TV bzw. einen Haustarifvertag vereinbart hat, so gilt das auch für Neueinstellungen. Der BR darf außerdem keiner Neueinstellung widersprechen, wenn der AG unter Tarif bezahlen möchte, denn der Neueingestellte kann sich auch später auf sein Tarifrecht berufen.

Manche AG meinen halt auch, daß der BR für alles Zuständig ist und daß wenn der BR zugestimmt hat, dies auch Gültigkeit hat. Ich würde zum AG sagen, daß Ihr euch dafür nicht Zuständig fühlt und den Neueinstellungen raten sich selber schlau zu machen, sofern jemand sich überhaupt drum kümmern will.

B
BMW

08.07.2005 um 20:53 Uhr

Ihr habt die möglichkeit der Einstellung zuzustimmem und der Eingruppierung zu Wiedersprechen dann laßt ihr dem neuen kollegen/in alle möglichkeiten Individualrechtlich alle Wege offen die Eingruppierung einzuklagen Gruß BMW

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