Weihnachts und Urlaubsgeld über den Prämientopf einklagen
Nochmal eine Frage, Ich weiss das Weihnachts und Urlaubsgeld nur individuell eingeklagt werden kann , uns hat allerdings ein Anwalt gesagt das der BR mit über die Verteilung des Pämientopfes ,(Ich vermute der Anwalt meint Paragraph 87 Abs.1 Nr.11 )versuchen soll an das Weihnachts und Urlaubsgeld zu kommen . Ich halte das für unrealistisch ,was meint ihr ?
Community-Antworten (7)
11.08.2010 um 10:58 Uhr
Jetzt bin ich Irritiert.... NR. Reglungen ber Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten... ich denke du meinst NR.11 mit den Prämiensätze..... Ist denn Tariflich was geregelt bei euch? Wenn nicht ein versuch ist es doch wert....
11.08.2010 um 11:02 Uhr
@ Musha
Uups Meine Natürlich Paragraph 87 Abs. 1 NR.11, änder das oben auch nochmal.
11.08.2010 um 12:41 Uhr
Hi susannek
Ich würde erstmal eine Geltendmachung von jedem MA unterschreiben lasssen, diese kopieren und dan dem MA und Chef jeweils geben. Damit ihr die Ansprüche nicht verliert.
Da diese Ansprüche sicherlich im Tarifvertrag fest gehalten sind,würde ich als BR dem Chef mit einer Klage vor dem Gericht drohen auf Einhaltung des Tarifvertrages.
Nebenbei erwähnt hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei der Anschaffung von Arbeitsgeräten( nicht beim Preis aber in der Qualität und daher würde mir schon was einfallen damit diese Maschinen nicht gekauft werden sonder andere.).
Ich weiß ja nicht wie eure Auftragslage und Mehrarbeit ist. Falls gut vielleicht kannste ja mal dem Chef mitteilen, das der BR zukünftig anfallende Mehrarbeit (Mitbestimmung) ablehnt, da der Betrieb ja kein Geld hat. Und der BR ja nicht möchte das die MA unendgeldlich arbeiten.
PS: Ich persönlich habe einen Aushang gemacht ( war bei uns auch mal) Liebe Kollegen/in Der Betriebsrat wurde von der Firmenleitung informiert, das das Weihnachtsgeld dieses Jahr nicht gezahlt werden könne. Wir persönlich finden es traurig, da wir den Standpunkt vertreten, das auch unsere Kinder zu diesem freudigem Fest feuchte Augen bekommen sollten aber nicht weil sie unter dem Tannenbaum keine Geschenke finden.
Und Siehe da. Ich wurde mal wieder ins Büro gebeten und der Chef fragte ob er das Weihnachtsgeld auch in 2 Raten zahlen könne. Natürlich können Sie das, aber das Weihnschtsgeld wird gezahlt. Bisher wurde jedesmal das Weihnachtsgeld gezahlt.
Viel Glück BR Thomas
11.08.2010 um 12:48 Uhr
"Nebenbei erwähnt hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei der Anschaffung von Arbeitsgeräten( nicht beim Preis aber in der Qualität und daher würde mir schon was einfallen damit diese Maschinen nicht gekauft werden sonder andere.)"
Wo finde ich das?
11.08.2010 um 13:01 Uhr
Wir haben kein Tarifvertrag ,aber die meisten Mitarbeiter haben die Zusage Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld im Vertrag.
11.08.2010 um 14:17 Uhr
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvg/gesamt.pdf
§ 87 Mitbestimmungsrechte (Seite 31) 6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Fantasie ist gefragt: Wenn ein Stückzähler an dem Gerät ist, wird dadurch die Leistung des AN überwacht. (Grins)
Fantasie ist gefragt ( Seite 33)
Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
§ 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung
- von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,
- von technischen Anlagen,
- von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
- der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. (2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschenge.......
Hier kann mann einer Menge wiedersprechen.
11.08.2010 um 21:43 Uhr
@Badmasterone, was willst Du da widersprechen??? Der §90 sagt doch ganz klar UNTERRICHTUNGS und BERATUNGSRECHTE. Ihr müsst Unterrichtet werden und könnt beratend zur Seite stehen. Aber letztendlich sagt doch der AG was Sache ist. Von Widerspruchsrecht kann ich da nichts lesen.
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