Erstellt am 24.06.2005 um 09:55 Uhr von merlin
Dazu möchte ich erst einmal generell sagen, daß eine Änderung der Öffnungszeiten nicht unbedingt schlecht sein muß, vor allem nicht, wenn dadurch z.B. Arbeitsplätze gesichert werden können, allerdings ist die Reaktion derer, die es trifft, häufig dieselbe wie Deine. Was das Auflösen des BR betrifft, ist diese durch den Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder mindestens ein Viertel der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht zu beantragen, genauso viele (1/4 der AN) sind übrigens in der Lage, den BR zu verpflichten, eine Betriebsversammlung einzuberufen.