Betriebsrat zu arbeitgeberfreundlich - Abwahl möglich ?
unser br ist zu arbeitgeberfreundlich und vertritt unsere interessen nicht ausreichen, jüngst wurde eine veränderung der öffnungszeiten beschlossen, die ein personenkreis einseitig abzudecken hat, dabei wurde der abtl.leitung vollmacht erteilt nach seinem ermessen einen "schichtplan" auszustellen. seit über einem 1 jahr wurde seitens des br keine betriebsversammlung abgehalten. hier sehe ich die möglichkeit einer abwahl: mehrfacher verstoß gegen pflichtbestimmungen. wie stelle ich das bitte nun an???
Community-Antworten (1)
24.06.2005 um 11:55 Uhr
Dazu möchte ich erst einmal generell sagen, daß eine Änderung der Öffnungszeiten nicht unbedingt schlecht sein muß, vor allem nicht, wenn dadurch z.B. Arbeitsplätze gesichert werden können, allerdings ist die Reaktion derer, die es trifft, häufig dieselbe wie Deine. Was das Auflösen des BR betrifft, ist diese durch den Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder mindestens ein Viertel der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht zu beantragen, genauso viele (1/4 der AN) sind übrigens in der Lage, den BR zu verpflichten, eine Betriebsversammlung einzuberufen.
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