unser br ist zu arbeitgeberfreundlich und vertritt unsere interessen nicht ausreichen, jüngst wurde eine veränderung der öffnungszeiten beschlossen, die ein personenkreis einseitig abzudecken hat, dabei wurde der abtl.leitung vollmacht erteilt nach seinem ermessen einen "schichtplan" auszustellen. seit über einem 1 jahr wurde seitens des br keine betriebsversammlung abgehalten. hier sehe ich die möglichkeit einer abwahl: mehrfacher verstoß gegen pflichtbestimmungen.
wie stelle ich das bitte nun an???