Erstellt am 24.08.2009 um 12:47 Uhr von Maria
Hallo Pumuckel,
die Wahl bzw. Abberufung des BRV erfolgt nach § 26 BetrVG.
Siehe Kommentierung Fitting oder Däubler.
Darin heißt es.... die Wahl des Vorsitzenden kann geheim oder offen erfolgen. Sofern es ein BR-Mitglied verlangt, muss eine geheime Wahl stattfinden....
Meiner Meinung nach heißt dies: Wenn dies die Vorgehensweise für die Wahl des BRV ist, dann hat dies auch Gültigkeit für dessen evtl. Abwahl.
Oder liege ich hier falsch?
Maria
Erstellt am 24.08.2009 um 13:07 Uhr von mainpower
Hallo,
warum soll das ingeheimer Wahl geschehen? Könnt Ihr euerem noch BRV nicht in die Augen sehen bei der Abwahl? Es mag ja korrekt sein dass man geheim Abwählt aber
meiner Meinung nach ist das ganze Hinterlistig. Keiner hat den Mut es Ihm ins Gesicht zu sagen wir wollen dich nicht mehr!
Erstellt am 24.08.2009 um 13:16 Uhr von Pumuckel
@ Mainpower: Das war nicht meine Frage
Wenn Du meine Frage richtig gelesen hättest, hättest Du gelesen, dass wir es bereits auf die Tagesordnung gesetzt haben. Und da muss man sich namentlich bekennen!!!
Es geht lediglich um die Abwahl, da wir uns sicher sinr, dass die meisten BRM den BRV abwählen werden, aber einige sich dies nur in geheimer Wahl trauen werden.
Aber schön, dass Du Dir gleich eine Meinung über unsere BRM erlauben kann.
@ Maria: Vielen dank für deine hilfreiche und kompetente Unterstützung. :-))
Erstellt am 24.08.2009 um 16:15 Uhr von DonJohnson
@Maria
Da wäre ich mir nciht so sicher.
Leider habe ich noch immer keinen Kommentar daheim, aber wenn wäre es doch eher der Fitting. Nichts gegen DKK, aber die sind doch ein wenig zuuuuuu sehr auf AN Seite (wo man sich dann das ein oder andere mal verrennen könnte).
Wohl war, dass der BRV auf Antrag auch geheim gewählt werden kann. Dieser Fall liegt aber anders. Hier bedarf es einen Beschluss des Gremiums den BRV seines Vorsitzes zu entheben. Hier sehe ich demnach keine Vergleichsmöglichkeit mit der Wahl als solches (außer dem ähnlichen Namen der Veranstaltung).
Folgendes schließe ich daraus:
Der Gesetzgeber will kein ewiges hin und her, darum Beschluß zur Abwahl (nicht geheim), damit Ross und Reiter benannt werden und nciht wieder "umfallen"
Wenn es eine Mehrheit zur Ansetzung auf die TO gibt, dann gibt es auch ne Mehrheit zum Beschluß der Absetzung.
Und eines ist sicher (da hat mainpower durchaus Recht), wenn die Leute bei der Absetzung nicht Ross und Reiter nennen können (warum auch immer), dann sollten diese ihr Amt überdenken. Wie entscheiden diese dann bei Beschlüssen, so wie der BRV das will? Tolles Gremium.
Wegen geheimen Beschluß zur Abwahl: VORSICHT, ein Bummerang ist nciht auszuschließen...
Gruß
DJ
Erstellt am 24.08.2009 um 22:15 Uhr von nicoline
@Pumuckl
Auszug aus:
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
Wedde, § 33 BetrVG, III. Die Abstimmung
Einzelheiten des Abstimmungsverfahrens (z. B. Reihenfolge sowie schriftliche oder mündliche Stimmabgabe, offene oder _____geheime Abstimmung,_____ Feststellung des Abstimmungsergebnisses) können, soweit das Gesetz selbst keine Regelung enthält, in der Geschäftsordnung (vgl. § 36 Rn. 5) festgelegt
_____oder vom BR im Einzelfall beschlossen werden_____
_____(Fitting, Rn. 26; HSWG, Rn. 20; MünchArbR-Joost, § 307 Rn. 47)_____
Also, wenn Ihr mit Mehrheit beschließt, geheim abstimmen zu wollen, dann ist das möglich!
DJ
siehst Du den Inhalt der letzten Klammer?
Erstellt am 24.08.2009 um 22:58 Uhr von kriegsrat
@ dj
"Wenn es eine Mehrheit zur Ansetzung auf die TO gibt"
dafür brauchts nach § 29 betrVG nur ein viertel der mitglieder des BR, um den
punkt auf die TO zu bekommen...
mehrheit?
rechne,rechne, grübel;-))