Erstellt am 23.04.2013 um 15:09 Uhr von gironimo
Das kann der Betriebsrat gar nicht getan haben. Weder bei der Höhe des Entgelts noch der Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit noch beim Urlaub hat der BR mitzubestimmen. Das ist allein Sache der Gewerkschaften bzw. arbeitsvertraglichen Regelungen.
Ihr solltet Euch daher nicht um den BR kümmern, sondern die Gewerkschaft aufsuchen (Mitgliedschaft vorausgesetzt) , die von alledem wahrscheinlich nichts weiß, weil der AG dies allein durchgeführt hat.
Erstellt am 23.04.2013 um 15:18 Uhr von Kulum
Abwählen gar nicht. Mindestens 25% der wahlberechtigten AN oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können die Auflösung des BR beantragen §23 Abs.1 BetrVG.
Aber wie gironimo schon schreibt, der BR kann so etwas gar nicht wirksam vereinbaren. Hier gilt Tarifvorbehalt nach §77 Abs.3 BetrVG. Ich will mir einfach nicht vorstellen, dass ein BR mit ca 2000 AN also 17 oder 19 BRM, davon 3 oder 4 freigestellt, dass tatsächlich so versiebt haben sollen
Erstellt am 23.04.2013 um 17:52 Uhr von mitleserinnenn
Also, dem AG klar machen, dass die mit dem BR getroffene Regelung rechtswidrieg ist. Ggf müssen die AN aber zum Anwalt und klagen. Weiter, sofern ein TV gilt Geeerkschaft einbinden.
Erstellt am 23.04.2013 um 18:20 Uhr von Erdenbürger
Ich würde aufjedemfall die Gewerkschaft informieren, leider hatte bei uns auch immer der BR Tarfverhandlungen mit dem AG unrechtmäßig geführt. Ich hatte auch die Gewerkschaft informiert und die haben meine BR Kollegen und der GF dazwischen gefunkt. Hätte auch nie gedacht, dass es wirklich BR gibt, die Ihre Kollegen so verkaufen, doch leider ist wirklich alles möglich, auch wenn's nicht rechtens ist.