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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vereinfachtes Wahlverfahren oder nicht

V
veon
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo,bei uns stehen wieder Neuwahlen an,da die meisten BR Mitglieder ausgetreten sind und nicht mehr genügend Nachrücker zur Verfügung stehen. Das Problem, das wir vom Wahlvorstand jetzt haben,ist dass wir unterschiedliecher Meinung über die Auslegung der Vorschriften sind. Wir sind haben 47 Mitarbeiter. In unserem Betrieb ist noch eine andere Firma beschäftigt mit 7 MA. Wir haben nun schon festgestellt das diese MA nach §7 Absatz 2 Wahlberechtigt sind. Mit diesen 7 MA sind wir ingesamt 52 MA. Nach §9 absatz 3 sind die MA der Fremdfirma zwar wahlberechtigt,haben aber keinerlei Einflus auf die Größe des zu bestellen BR's. Nun sind wir auch noch unstrittig ob wir nicht ein vereinfachtes Wahlverfahren hätten machen müssen. Es heißt ja bei einem einfachen Wahlverfahren das der Betrieb in der Regel bis 50 MA haben muss. Mit den Wahlberechtigten MA der Fremdfirma sind wir aber 52. Ein MA aus dem Wahlvorstand ist schon einfach abgehauen weil er meint das er ja gar kein WV sei,weil er nicht im vereinfachtem Wahlverfahren von der restlichen Belegschaft in einer Mitarbeitersitzung zum WV berufen wurde. Frage :Was ist nun korrekt? Können wir mit den MA der Fremdfirma ein normales Wahlverfahren durchführen oder werden diese da doch nicht zugezählt und müssen deshalb das vereinfachte Wahlverfahren durchführen. Gruß Andreas

1.85201

Community-Antworten (1)

R
Rollie

23.06.2005 um 22:22 Uhr

Rein aus dem Bauch heraus würde ich die Fremdarbeiter nicht zu den Mitarbeitern zählen.

Sie sind zwar, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (mind. 3 Monate in der Firma ?) wahlberechtigt, weil der Betriebsrat auch für Leiharbeiter zuständig ist, aber nicht wählbar und es ist i.d.R. nicht zwingend davon auszugehen, das mit Leiharbeitern auf lange Sicht die Mitarbeiterzahl über 50 Personen liegt.

Aber wie gesagt, nur mal aus dem Bauch heraus.

Wenn ihr einen guten Draht zur Gewerkschaft habt, würde ich hier noch nachfragen, da Gewerkschaften sich mit Wahlen eigentlich gut auskennen sollten.

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