Vereinfachtes Wahlverfahren oder nicht
Hallo,bei uns stehen wieder Neuwahlen an,da die meisten BR Mitglieder ausgetreten sind und nicht mehr genügend Nachrücker zur Verfügung stehen. Das Problem, das wir vom Wahlvorstand jetzt haben,ist dass wir unterschiedliecher Meinung über die Auslegung der Vorschriften sind. Wir sind haben 47 Mitarbeiter. In unserem Betrieb ist noch eine andere Firma beschäftigt mit 7 MA. Wir haben nun schon festgestellt das diese MA nach §7 Absatz 2 Wahlberechtigt sind. Mit diesen 7 MA sind wir ingesamt 52 MA. Nach §9 absatz 3 sind die MA der Fremdfirma zwar wahlberechtigt,haben aber keinerlei Einflus auf die Größe des zu bestellen BR's. Nun sind wir auch noch unstrittig ob wir nicht ein vereinfachtes Wahlverfahren hätten machen müssen. Es heißt ja bei einem einfachen Wahlverfahren das der Betrieb in der Regel bis 50 MA haben muss. Mit den Wahlberechtigten MA der Fremdfirma sind wir aber 52. Ein MA aus dem Wahlvorstand ist schon einfach abgehauen weil er meint das er ja gar kein WV sei,weil er nicht im vereinfachtem Wahlverfahren von der restlichen Belegschaft in einer Mitarbeitersitzung zum WV berufen wurde. Frage :Was ist nun korrekt? Können wir mit den MA der Fremdfirma ein normales Wahlverfahren durchführen oder werden diese da doch nicht zugezählt und müssen deshalb das vereinfachte Wahlverfahren durchführen. Gruß Andreas
Community-Antworten (1)
23.06.2005 um 22:22 Uhr
Rein aus dem Bauch heraus würde ich die Fremdarbeiter nicht zu den Mitarbeitern zählen.
Sie sind zwar, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (mind. 3 Monate in der Firma ?) wahlberechtigt, weil der Betriebsrat auch für Leiharbeiter zuständig ist, aber nicht wählbar und es ist i.d.R. nicht zwingend davon auszugehen, das mit Leiharbeitern auf lange Sicht die Mitarbeiterzahl über 50 Personen liegt.
Aber wie gesagt, nur mal aus dem Bauch heraus.
Wenn ihr einen guten Draht zur Gewerkschaft habt, würde ich hier noch nachfragen, da Gewerkschaften sich mit Wahlen eigentlich gut auskennen sollten.
Verwandte Themen
Normales oder Vereinfachtes Wahlverfahren bei ca. 70 Mitarbeitern - wo liegen die Unterschiede ?
ÄlterHallo, ich habe eine kurze Frage. Unser bisheriger Betriebsrat ist zurückgetreten und ich wurde nun in den Wahlvorstand berufen. Nun habe ich gelesen, dass es normales und ein vereinfachtes Wahlve
Unterschied zwischen vereinfachtem einstufigen Wahlverfahren und vereinfachtem zweistufigen Wahlverfahren
ÄlterHallo ich bin neu für den Wahlvorstand gewählt und wollte wissen, ob mir mal jemand den Unterschied zwischen vereinfachtem einstufigen Wahlverfahren und vereinfachtem zweistufigen Wahlverfahren erk
Vereinfachtes Wahlverfahren - kann der Wahlvorstand festlegen welches Wahlverfahren durchgeführt wird?
ÄlterIn unserer Firma (65 MA) wurde schon einmal ein vereinfachtes Wahlverfahren, und auch und auch eine Listenwahl durchgeführt. Meine Frage dazu, kann der Wahlvorstand festlegen welches Wahlverfahren dur
Fristenberechnung vereinfachtes mit normalen Wahlverfahren kombiniert?
ÄlterHallo an alle! Dringend Hilfe gesucht bzgl. korrekter Fristenberechnung im vereinfachten Wahlverfahren! Unser Betriebsrat wird im vereinfachten Wahlverfahren gewählt. Nun haben wir, der Wahlvorst
Erst Personenwahl, jetzt aufeinmal Listenwahl - ist das okay?
ÄlterGuten Morgen... bin das erstemal im WV...jetzt haben wir das Problem das wir immer von einer Personenwahl ausgegangen ( Betrieb unter 50 Personen) ...der alte BR teilte uns jetzt aber mit, dass sie