Ich habe eine Frage zum vereinfachten Wahlverfahren .Wir haben zwei Betriebe ist es möglich am Wahltag in jeden Betrieb ein Wahlversammlung zu machen oder muss eine zusammen für beide Betriebe gemacht werden ,da ja beim verinfachten Verfahren noch auf der Versammlung Wahlvorschläge gemacht werden können und so evtl. bei der ersen Versammlung im ersten Betrieb die Wahlvorschlagsliste nicht vollständig ist?