Normales Wahlverfahren oder Vereinfachtes Wahlverfahren
Hallo Zusammen,
wir sind 40 MA. Der Wahlvorstand hat jetzt das normale Wahlverfahren gestartet. Müssen wir nicht nach dem Vereinfachten Wahlverfahren wählen?
Muss die aktuelle Wahl gestrichen werden und neu anfangen? Oder kann man auch nur mit 40 wahlberechtigte das NWW durchziehen? Danke
Community-Antworten (1)
15.03.2010 um 13:57 Uhr
@ernieköln
Schau Dir mal §14a BetrVG an.
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