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Normales Wahlverfahren oder Vereinfachtes Wahlverfahren

E
ernieköln
Nov 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir sind 40 MA. Der Wahlvorstand hat jetzt das normale Wahlverfahren gestartet. Müssen wir nicht nach dem Vereinfachten Wahlverfahren wählen?

Muss die aktuelle Wahl gestrichen werden und neu anfangen? Oder kann man auch nur mit 40 wahlberechtigte das NWW durchziehen? Danke

86201

Community-Antworten (1)

K
knorr

15.03.2010 um 13:57 Uhr

@ernieköln

Schau Dir mal §14a BetrVG an.

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