Erstellt am 12.04.2018 um 19:03 Uhr von Pickel
Bei dem normalen Sitzungen hat (zumindest außerhalb eines BR-Büros) der AG Hausrecht - wer auch sonst.
Bei Betriebsversammlungen ist dies umgekehrt. Allerdings hat der AG auch hier ein rechtlich verbrieftes Rederecht, ein Rausschmiss würde schmutzig werden.
Generell gilt meistens: Der der am unsachlichsten wird ist argumentativ im Nachteil.
Erstellt am 12.04.2018 um 19:36 Uhr von kratzbürste
Ich würde mich mit meinen Kollegen, absprechen und im Falle von Beleidigungen feststellen, dass man auf diese Weise keine Kommunikation führen will - aufstehen und gehen.
Bei ordentlichen BR - Sitzungen, zu denen der AG zu bestimmten Punkten eingeladen ist, hat auch hier der BRV die Möglichkeit den AG zur Mäßigung aufzufordern.Ich sehe hier weniger eine Rechtsfrage, als vielmehr so etwas wie vertrauensvollen Umgang miteinander.
Erstellt am 13.04.2018 um 07:30 Uhr von Erbsenzähler
Vor Jahren war bei uns die Kommunikation gestört. Da wurde dann die Zigaretten- und Pinkelpause als Break eingeführt. Nach fünf Minuten waren die Dampfkessel heruntergefahren und es konnte sehr gut weiter miteinander umgegangen werden.
Erstellt am 13.04.2018 um 12:38 Uhr von Challenger
Je nach Grad und Dauer der Aggressivität könnte der BRV auch ein Verfahren nach §78 BetrVG in Betracht ziehen.