Erstellt am 11.07.2013 um 19:21 Uhr von mitleserinnenn
Die Beschlussfähigkeit muss grundsätzlich vor JEDER Abstimmung festgestellt werden. Eben weil BRM die Sitzung ggf auch nur zeitweise vetlassen habe/haben können. § 33 BetrVG. ....... http://www.haufe.de/personal/personal-office-standard/33-beschluesse-des-betriebsrats-22-beschlussfaehigkeit-des-betriebsrats_idesk_PI78_HI612016.html ....... folglich bestand wohl keine Beschlußfähigkeit mehr. Also kein gültiger Beschluss. Wenn möglich schnell neue Sitzung und erneut abstimmen = heilen.
Erstellt am 11.07.2013 um 21:03 Uhr von Nubbel
wenn drei betriebsratsmitglieder kunttun, dass sie nicht an der beschlussfassung teilnehmen, ist die einzige wirkung, dass ihre nicht vorhandene enthaltung nicht als nein-stimme gewertet werden.
warum solltet ihr nicht mehr beschlussfähig sein?
protokoll: adam, eva und jup wollen nicht mitmachen, der rest spielt alleine weiter und faßt, mit so und so stimmenverteilen, folgenden beschluss
Erstellt am 11.07.2013 um 23:57 Uhr von Valdi
scania, es ist legitim vor einer Abstimmung zu sagen : an dieser Abstimmung nehme ich nicht teil. Ich muss nicht mal die Sitzung verlassen! Wenn dadurch die Beschlussfaehigkeit nicht mehr gegeben ist / dumm gelaufen.
Erstellt am 12.07.2013 um 08:55 Uhr von arkalus
Nubbel,
so gehts leider nicht, wenn es sich hier z.B. um ein 5er Gremium handelt.
Dann wäre der Beschluss nichtig bzw. kann nicht gefasst werden.
§ 33 Abs. 2 BetrVG
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Erstellt am 12.07.2013 um 09:45 Uhr von gironimo
sehe ich auch so. Allerdings könnten in diesem Fall keine Ersatzmitglieder hinzugezogen werden, da ja keine echte Verhinderung vorliegt. So gesehen stimmt also: Dumm gelaufen.
Wie muss man sich verhalten - den Punkt erneut auf die Tagesordnung setzen und Überzeugungsarbeit leisten.
Erstellt am 12.07.2013 um 12:35 Uhr von Pjöng
Sollte dieses Verhalten häufiger vorkommen, dann könnte man über einen Antrag nach § 23 BetrVG nachdenken.
Erstellt am 12.07.2013 um 12:47 Uhr von Nubbel
klar, dann kann man auch bis zur nächsten wahl warten.
und dann sagt mir noch: was soll geschehen, wenn man den beschluss mit dem rest faßt?