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Betriebsratssitzung

M
Mo
Apr 2019 bearbeitet

Ich, stellv. BRV, hatte in unserer letzten Sitzung (BRV war im Urlaub) schon einen Termin für die nächste Sitzung genannt und mitgeteilt. Alle Beschlüsse und Termine dem BRV übergeben. Jetzt überging der BRV meinen Termin zur Sitzung mit einem Termin seiner Wahl ohne zu fragen. Darf er das?

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Community-Antworten (7)

W
Wünschdirwas

30.04.2019 um 15:30 Uhr

Ich denke dass das für ein Verfahren nach § 23 BetrVG ausreichend ist!

§
§§Reiter

30.04.2019 um 15:37 Uhr

Zitat von Wünschdirwas: Ich denke dass das für ein Verfahren nach § 23 BetrVG ausreichend ist! ;D Brüller! Aber lass die Scherze, am Ende glaubt das noch jemand... ;)

Die feine Art ist das nicht unbedingt, aber ich würde sagen er darf: Betriebsverfassungsgesetz § 29 Einberufung der Sitzungen (...) (2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. (...) Da er ja nun aus dem Urlaub zurück ist und Du ihn nicht mehr vertrittst, beruft auch er wieder die Sitzungen ein.

U
UliPK

30.04.2019 um 15:40 Uhr

Kann ja auch durchaus sein das etwas vorgefallen ist was eine frühere Sitzung verlangt und darf er das nicht nur dann muss er sogar.

M
Matthew

30.04.2019 um 15:42 Uhr

Ich denke dass das für ein Verfahren nach § 23 BetrVG ausreichend ist!

Was ist das den für eine Antwort. Eine Terminverschiebung stellt doch keine grobe Pflichtverletzung!!!! und der BRV soll des Amtes enthoben werden?

Versuche es doch erst mal mit reden und was sagen die anderen Mitglieder dazu. Mach es als Thema in der nächsten Sitzung und diskutiert erst mal darüber. Die Erstellung einer Geschäftsordnung könnte auch ein Ziel sein.

M
Mo

30.04.2019 um 15:47 Uhr

Nein, es ist nichts vorgefallen. Der BRV meint ich, stellv BRV, hätte kein Recht dazu eine Sitzung in seiner Abwesenheit (Urlaub) einzuberufen.

C
celestro

30.04.2019 um 15:57 Uhr

"Der BRV meint ich, stellv BRV, hätte kein Recht dazu eine Sitzung in seiner Abwesenheit (Urlaub) einzuberufen."

Diese Ansicht ist natürlich totaler Blödsinn.

§
§§Reiter

30.04.2019 um 16:34 Uhr

Zitat von celestro: "Der BRV meint ich, stellv BRV, hätte kein Recht dazu eine Sitzung in seiner Abwesenheit (Urlaub) einzuberufen."

Diese Ansicht ist natürlich totaler Blödsinn.

Da kann ich Celestro nur zustimmen! Wenn der BRV einen Tag nach der Sitzung aus dem Urlaub zurück kommt und meint, dass für Dich keine NOTWENDIGKEIT besteht die nächste Sitzung einzuberufen, könnte ich das noch nachvollziehen. Aber kein RECHT ist natürlich Quatsch.

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