Erstellt am 30.04.2019 um 13:30 Uhr von Wünschdirwas
Ich denke dass das für ein Verfahren nach § 23 BetrVG ausreichend ist!
Erstellt am 30.04.2019 um 13:37 Uhr von §§Reiter
Zitat von Wünschdirwas:
Ich denke dass das für ein Verfahren nach § 23 BetrVG ausreichend ist!
;D Brüller! Aber lass die Scherze, am Ende glaubt das noch jemand... ;)
Die feine Art ist das nicht unbedingt, aber ich würde sagen er darf:
Betriebsverfassungsgesetz
§ 29 Einberufung der Sitzungen
(...)
(2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. (...)
Da er ja nun aus dem Urlaub zurück ist und Du ihn nicht mehr vertrittst, beruft auch er wieder die Sitzungen ein.
Erstellt am 30.04.2019 um 13:40 Uhr von UliPK
Kann ja auch durchaus sein das etwas vorgefallen ist was eine frühere Sitzung verlangt und darf er das nicht nur dann muss er sogar.
Erstellt am 30.04.2019 um 13:42 Uhr von Matthew
Ich denke dass das für ein Verfahren nach § 23 BetrVG ausreichend ist!
Was ist das den für eine Antwort. Eine Terminverschiebung stellt doch keine grobe Pflichtverletzung!!!! und der BRV soll des Amtes enthoben werden?
Versuche es doch erst mal mit reden und was sagen die anderen Mitglieder dazu.
Mach es als Thema in der nächsten Sitzung und diskutiert erst mal darüber.
Die Erstellung einer Geschäftsordnung könnte auch ein Ziel sein.
Erstellt am 30.04.2019 um 13:47 Uhr von Mo
Nein, es ist nichts vorgefallen. Der BRV meint ich, stellv BRV, hätte kein Recht dazu eine Sitzung in seiner Abwesenheit (Urlaub) einzuberufen.
Erstellt am 30.04.2019 um 13:57 Uhr von celestro
"Der BRV meint ich, stellv BRV, hätte kein Recht dazu eine Sitzung in seiner Abwesenheit (Urlaub) einzuberufen."
Diese Ansicht ist natürlich totaler Blödsinn.
Erstellt am 30.04.2019 um 14:34 Uhr von §§Reiter
Zitat von celestro:
"Der BRV meint ich, stellv BRV, hätte kein Recht dazu eine Sitzung in seiner Abwesenheit (Urlaub) einzuberufen."
Diese Ansicht ist natürlich totaler Blödsinn.
Da kann ich Celestro nur zustimmen! Wenn der BRV einen Tag nach der Sitzung aus dem Urlaub zurück kommt und meint, dass für Dich keine NOTWENDIGKEIT besteht die nächste Sitzung einzuberufen, könnte ich das noch nachvollziehen. Aber kein RECHT ist natürlich Quatsch.