Hallo,
ich habe Heute 19.2 erfahren, dass die Vorschlagsfrist für die Betriebsratswahlen
am 15.2. abgelaufen ist, da ich seit 22. Januar im Urlaub war. Die Ausschreibung habe ich auch nicht per Post oder mail bekommen. Soeben habe ich beim Wahlvorstand angefragt ob ein weiterer Vorschlag nachgereicht werden kann - das wurde verneint mit der Begründung, dass die Wahl sonst ungültig würde.

- Gibt es irgendeine Möglichkeit die Ablehnung eines weiteren Vorschlags anzufechten?
Die Betriebsratswahl findet am 29.3. statt.

MfG Peter