Hallo,
habe eine Frage bezüglich der Briefwahl in einer Bertriebsratswahl.
§24
(2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf.
Wer ist damit gemeint?Leute die an diesem Tag Urlaub haben oder Krank sind.Oder gilt das nur für die im Paragrafen genannten Mitarbeiter.Inwieweit hätte das Einfluss auf die Betriebsratswahl(Anfechtung)?
Unser Arbeitgeber schickt momentan ganz gerne Mitarbeiter kurzfristig in Urlaub wegen der Betriebsratswahl(das gilt auch
für den Wahlvorstand).
Ich hoffe ihr könnt mir helfen da wir der WV bis jetzt keine Fehler gemacht haben und am Ende vielleicht ohne Betriebsrat dasehen wegen eines Fehlers.
Danke!