Guten Abend, ich brauch unbedingt eure Hilfe!!! Wir sind ca. 100 Arbeitnehmer und es wird eine Personenwahl angestrebt. Gesetz den Fall, dass kurz vor Ende der Einreichungsfrist jemand mit einer weiteren Liste um die Ecke kommt - wird es automatisch eine Listenwahl. Soweit verstanden. Es liegen mir dann quasi 2 Listen für die Wahl vor.

Jetzt aber meine Frage: ist es denn dann nicht fair, dass ich die Kandidaten informiere, die sich ursprünglich auf die Personenwahlliste geschrieben haben, damit sie auch noch die Möglichkeiten haben, Listen aufzustellen?? Denn ansonsten findet die Wahl ja nur auf Grundlage von der eingereichten Liste und der Liste mit den Kandidaten für die Personenwahl.

Wobei auf der Liste der Personenwahl die Reihenfolge bereits festgelegt ist oder? Sie entspricht doch der Reihenfolge, wie sich die einzelnen Kandidaten nach und nach beim Wahlvorstand in die Personenwahlliste eingeschrieben haben oder nicht?