Erstellt am 01.02.2018 um 15:40 Uhr von Pjöööng
Nichtigkeit bedeutet dass "gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal mehr der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl vorliegt".
Ob das Gericht darauf erkennen würde? Ich glaube eher nicht.
Die Rechtsfolgen wären auch verheerend: Alles was dieser BR bisher gemacht hätte wäre nichtig. Es würde dann von vorneherein keinen BR gegeben haben.
Ganz ehrlich: Die BRM haben bisher allesamt kein Problem mit dem Ablauf der Wahl und dem Wahlergebnis gehabt. Also haben sie den Listenzughörigkeiten, der Reihenfolge auf den Listen usw. offensichtlich keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Warum sollte sich jetzt gerade aus den BRM einer darüber mokieren?
Erstellt am 01.02.2018 um 15:55 Uhr von enigmathika
Ich bin sicher, keines der Mitglieder mokiert sich über den Vorgang. Das BRM, dem der Fehler nun aufgefallen ist, hatte die Befürchtung, dass zum Beispiel jemand, der dem BR nicht wohlgesonnen ist, die Wahl für nichtig erklären könnte. Die Befürchtung ist jetzt nicht mehr so groß.
Ich glaube nämlich auch nicht, dass "gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal mehr der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl vorliegt".
"Die Rechtsfolgen wären auch verheerend." Eben, genau das hat einen Anflug von Panik ausgelöst.
Auf jeden Fall wird man bei der nächsten Wahl den Wahlvorstand, wenn es wieder der Gleiche sein sollte, darauf aufmerksam machen.
Erstellt am 01.02.2018 um 15:55 Uhr von Hbert
Hallo enigmathika.
Nach der Frist von 2 Wochen steht der Betriebsrat, mit oder ohne Fehler.
Ausnahme es wird auf Nichtigkeit geklagt, das ist dann auch nach 2 Wochen möglich.
Hier ist aber die Hürde sehr hoch, soll heißen dass "gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal mehr der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl vorliegt. Lohnt sich dass überhaupt noch? Schließlich stehen eh Neuwahlen vor der Tür und wenn der bisherige BR gute Arbeit geleistet hat wäre alles umsonst gewesen, da bei einer Nichtigkeitserklärung durch das Gericht alles was der BR gemacht hat hinfällig (nichtig).
Wir haben eine ähnliche Problematik, da wir als Wahlvortsand für mehrere Standorte zuständig sind (Regionalbetriebsrat) und von daher mit den Kolleginnen/en abgesprochen haben das Listen mit dem gleichen Listennamen zu einer Liste zusammengeführt werden damit eine Personenwahl durchgeführt werden kann.
Dies ermöglicht es aber denjenigen welche eine Listenwahl anstreben das Umzusetzten durch eine eigene Liste mit eigenem Namen. Glaube allerdings nicht das diese Liste überhaupt genügend Stützunterschriften bekäme.
Erstellt am 01.02.2018 um 16:05 Uhr von enigmathika
Hallo Hbert,
bei uns gibt es dieses Jahr noch keine Neuwahlen, weil wir zum Stichtag noch kein ganzes Jahr im Amt sind. Meine Befürchtung war eben wirklich nur, dass das jemand gegen uns verwenden könnte
Erstellt am 01.02.2018 um 16:13 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hbert):
"Wir haben eine ähnliche Problematik, da wir als Wahlvortsand für mehrere Standorte zuständig sind (Regionalbetriebsrat) und von daher mit den Kolleginnen/en abgesprochen haben das Listen mit dem gleichen Listennamen zu einer Liste zusammengeführt werden damit eine Personenwahl durchgeführt werden kann."
OMG! Was soll das denn? Wie kann man in einem solchen Maße gegen BetrVG ubnd WO verstoßen? Und vor Allem: Warum?
Erstellt am 01.02.2018 um 16:52 Uhr von Hbert
@ enigmathika
OK, das machts natürlich etwas komplizierter, um Rechtssicherheit zu schaffen könnt ihr natürlich zurücktreten und Neuwahlen iniziieren. Dann würdet ihr eventuellen Gegner den Wind aus den Segeln nehmen. Wenns aber keine wirklichen Gegner gibt einfach weitermachen.
@ Pjöööng
Verstoß BetrVG und WO, sehe ich nicht so.
Die Kollegen schicken eine Liste aus den jeweiligen Standorten (Niederlassungen), diese werden dann (da der gleiche Listenname und Listenführer) vom Listenführer zu einer Wahlvorschlagliste zusammengefügt, dann werden die Stützschriften gesammelt und das ganze beim Wahlvorstand abgegeben. Streng nach Vorgabe WO.
Dadurch hat aber jeder andere trotzdem die Möglichkeit eine eigene Liste zu erstellen und dadurch Listenwahl zu erzwingen.
Zum Warum:
Weil alle Personenwahl und keine Listenwahl möchten. Ich gebe meine Stimme auch lieber den Personen meines Vertrauens als irgend einer Liste wo Personen drauf sind die keiner als BR will. Mir persönlich ist es egal wer gewählt wird, solange diejenigen eine gute BR Arbeit machen. Wenn ich auf dem Holzweg bin lass ich mich aber gerne eines Besseren belehren.
Erstellt am 01.02.2018 um 17:13 Uhr von Pjöööng
Das las sich für mich etwas anders. Ich hatte da etwas von einer Absprache die der WV getroffen hat gelesen und dass der Wahlvorstand diese Zusammenführung macht.
Was ich bei dem Ganzen jetzt noch nicht verstehe was das mit dem gleichen Namen auf sich hat.
Erstellt am 01.02.2018 um 17:32 Uhr von celestro
"Was ich bei dem Ganzen jetzt noch nicht verstehe was das mit dem gleichen Namen auf sich hat."
Die beiden Standorte verständigen sich auf "Liste Personenwahl" ... beide Standorte machen eine solche Liste und diese beiden Listen werden am Ende zusammengeführt. Wird aber nur gemacht, weil beide Namen identisch sind.
Erstellt am 02.02.2018 um 07:28 Uhr von enigmathika
Danke sehr für Eure Antworten.