Erstellt am 09.03.2014 um 20:51 Uhr von Oblatixx
Naja, irgendwer hat ja diese Liste gewählt und jeder bekommt den BR, den er gewählt hat ...
Anfechtbar ... nichtig ... ich weiß nicht.
Erstellt am 09.03.2014 um 20:58 Uhr von PaulBreitner
Deswegen ja wir müssen dagegen vorgehen......
Ist die Wahl nichtig...?
Erstellt am 09.03.2014 um 21:00 Uhr von ganther
Nach dem was du da schreibst sehe ich nicht im entferntesten eine Nichtigkeit
Erstellt am 09.03.2014 um 21:02 Uhr von nicoline
PaulBreitner,
eine BR Wahl ist nichtig wenn:
"gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal mehr der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl vorliegt".
Das kann auch sein, wenn nur ein paar Beschäftigte gewählt haben, die nicht hätten wählen dürfen.
Google doch mal ein bißchen: Nichtigkeit Betriebsratswahl
Erstellt am 09.03.2014 um 22:12 Uhr von Hartmut
Hallo PaulBreitner, ich sehe es wie du, anfechtbar ist diese Wahl selbstverständlich. Nichtigkeit ... nicoline sagt es ... da liegt die Latte sehr hoch. Das ist in eurem Fall grenzwertig. Richter haben Ermessensspielraum, es kann sein, dass einer JA sagt.
Denk dran, zur Anfechtung gibt es eine Frist, und ihr müsst drei AN sein (oder eine Gewerkschaft), um die Wahl anzufechten. Um die Nichtigkeit feststellen zu lassen, gibt es keine Frist, und es kann ein AN alleine versuchen. Ob es eine Klagemöglichkeit gibt 'Nichtig, hilfsweise anfechtbar' entzieht sich meiner Kenntnis. Viel Erfolg!
Erstellt am 10.03.2014 um 08:35 Uhr von gironimo
Vielleicht erreicht Ihr mit einer Wahlwiederholung nur, dass die Liste noch mehr Zulauf bekommt.
Ihr solltet Euch lieber Fragen, warum Ihr nicht genügend Stimmen erhalten habt. War Eure Arbeit nicht überzeugend? Hat es an der Öffentlichkeitsarbeit gehapert? War die Wahlwerbung schlecht? usw.
Und denke daran: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Plötzlich sehen die Dinge ganz anders aus. Z.B. werden die Leih-AN dann doch plötzlich mehr als drei Monate beschäftigt sein ....usw.
Also vielleicht doch lieber nach vorne schauen und das Beste aus der Wahl machen.
Erstellt am 10.03.2014 um 13:32 Uhr von PaulBreitner
Auch ist 2 Mitarbeitern die Briefwahl 3 Wochen vor der Wahl mit der Begründung die Frist ist abgelaufen verweigert worden. Im Wahlausschreiben findet sich keine Frist zur Briefwahl.
Im Gesamtzusammenhang stehen die Chancen für eine Nichtigkeit gut oder?