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Nichtige Betriebsratswahl und die Folgen

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Festina
Jan 2021 bearbeitet

Unser Standort sollte zum 31.12.2018 komplett geschlossen werden und alle Mitarbeitern sollten Änderungskündigungen für einen anderen Standort erhalten. Im Januar kam der Gesamtbetriebsrat auf mich zu mit dem Hinweis, dass wir im Jahr 2018 nochmal einen neuen Betriebsrat wählen müssen, da meine Amtszeit am 09.05.2018 Mai 2018 endet.

Ich habe daraufhin in einer Besprechung im Januar, in der alle Mitarbeiter anwesend waren, das Thema angesprochen und alle Mitarbeiter waren sich einig, dass ich das Amt des Betriebsrat weiterhin ausüben soll.

Ich habe auch darauf hingewiesen, dass wir eigentlich noch eine Betriebsratswahl durchführen müssen. Auch hier waren wir uns alle einig, dass wir diesen Schritt überspringen, und das Wahlergebnis ohne offizielle Wahl bekannt geben werden.

Ich habe zwei Kolleginnen gefragt ob Sie den Wahlvorstand mit mir zusammen übernehmen würden, da wir ja das Wahlergebnis noch offiziell bekannt geben mussten.

Da unser Standort in ja komplett geschlossen werden sollte, hätten weder ich noch die Wahlvorstände einen gesonderten Kündigungsschutz gehabt.

Wir haben dann im März das Wahlergebnis bekanntgegeben, obwohl keine geheimen Wahlen wie lt. Betriebsverfassungsgesetz vorgeschrieben sind, stattgefunden haben.

Jetzt kam der Arbeitgeber im April mit dem Plan auf mich zu, dass Sie den Standort nicht komplett schließen, sondern 4 Mitarbeiter am Standort belassen und nur die anderen Änderungskündigungen für den anderen Standort erhalten.

Jetzt bin ich vom Sozialplan ausgenommen und die eine Mitarbeiterin die mit im Wahlvorstand ist hat noch 6 Monate Sonderkündigungsschutz. Das stößt hier natürlich einigen verständlicherweise bitter auf und die Mitarbeiter die gekündigt werden sollen, haben sich schon mit einem Anwalt an die Firma gewandt.

Ich habe vorgestern, nach wahrscheinlich zu langen Zögern, den Arbeitgeber über die nicht stattgefundene Wahl informiert. Bis jetzt kam nur die Reaktion, dass man die Situation neu bewerten muss. Ich gehe davon aus, dass Arbeitgeber die Wahl beim Arbeitsgericht für nichtig erklären lässt.

Was passiert jetzt mit mir als Betriebsrat und den Mitarbeitern aus dem Wahlvorstand auch im Bezug auf den nachwirkenden Kündigungsschutz? Was können wir jetzt unternehmen. Wir sind bei uns am Standort 9 Mitarbeiter.

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Community-Antworten (7)

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krambambuli

09.05.2018 um 14:48 Uhr

Ich denke, das Arbeitsgericht kann sich der AG sparen. Keine Wahl - kein Betriebsrat. Der AG braucht nur so zu handeln, als gäbe es keinen BR.

Vielleicht leitet ihr doch noch eine richtige Wahl ein. Bis Ende des Jahres plus X ist eine lange Zeit.

P
Pjöööng

09.05.2018 um 18:07 Uhr

Zitat (Festina): "... Wahlergebnis ohne offizielle Wahl ..."

So etwas kennt man eigentlich nur von Dktaturen in der sogenannten "dritten Welt".

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Festina

09.05.2018 um 18:31 Uhr

Darüber hat sich bei uns keiner Gedanken gemacht. Wir wären eh alle zum 31.12. gekündigt worden. Da hätte keiner von uns einen Kündigungschutz gehabt. Ich erwarte hier ja keine Lösung für mein Problem, nur solche Antworten kann man sich einfach sparen. Es ging ja darum, das wir nochmal wählen sollten, und wir uns alle einig waren, das wir uns die Wahl sparen. Das sich daran jetzt einige nicht mehr erinnern können, wird mir für die Zukunft auch eine Lehre sein.

B
BRHamburg

09.05.2018 um 23:42 Uhr

Sorry aber mit etwas nachdenken hätte dir schon damals klar sein müssen das das so nicht funktioniert. Was ihr machen solltet ist sofort einen Wahlvorstand bestimmen und eine BR Wahl machen.

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DummerHund

10.05.2018 um 00:36 Uhr

Ihr habt es zwar gut gemeint, aber genau das Falsche gemacht. Seht zu das sich ein Wahlvorstand formiert und eine neue Wahl einleitet. Ist eure Amtszeit rum, könnt ihr keinen neuen Wahlvorstand bestimmen, da ihr nicht mehr im Amt seit. Vorantreiben könnte dies nur noch ein Gesamtbetriebsrat, sofern bei euch einer exestiert im Unternehmen.

P
Pjöööng

10.05.2018 um 10:21 Uhr

Zitat (DummerHund): "Vorantreiben könnte dies nur noch ein Gesamtbetriebsrat, sofern bei euch einer exestiert im Unternehmen. "

Das ist natürlich falsch! 3 Wahlberechtigte tuns auch.

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DummerHund

12.05.2018 um 00:01 Uhr

Zitat (Pjöööng) "Das ist natürlich falsch! 3 Wahlberechtigte tuns auch". Die Antwort sagt so aus das meine Antwort nur bedingt Falsch war. Sicher tun es 3 Wahlberechtigte auch. Meine Antwort aber sollte eher darauf hin abtzielen das hier der Betriebsrat des Betriebes außen vor ist, da er rechtlich gar nicht mehr im Amt ist seit dem 09.05.18. Hier gibt es aus der Eingangsfrage auch keinerlei Anzeichen anderer Meinung zu sein.

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